Falls Sie zum M.A.-Studiengang Germanistik unter Auflagen zugelassen wurden, bedeutet das, dass Sie bestimmte Studienelemente des B.A.-Studiengangs Germanistik nachholen müssen, damit Ihr Abschluss als äquivalent zu einem Bochumer B.A. in Germanistik anerkannt werden kann; die Zulassung ist also daran geknüpft, dass Sie diese Auflagen rasch erfüllen. Häufig werden fachliche Auflagen auf Modulebene formuliert, d. h. Sie werden verpflichtet, bestimmte Module aus dem B.A.-Studiengang Germanistik nachzustudieren.
Konkret bedeutet das für Sie:
Sie müssen bereits im 1. Studiensemester in Bochum damit beginnen, die Auflagen zu erfüllen. Bitte lassen Sie sich hierzu
beraten.
Die Erfüllung der Auflagen müssen Sie bis zur Anmeldung der ersten Prüfungsleistung bzw. zum Abschlussmodul im
M.A.-Studienfach Germanistik nachweisen. Das Prüfungsamt akzeptiert Ihre Anmeldung nur dann, wenn Ihnen bestätigt wurde, dass die Auflagen erfüllt wurden.
Im 1-Fach-
M.A.-Studiengang Germanistik ersetzen Leistungen, die Sie zur Auflagenerfüllung nachstudieren, ganz oder teilweise das Modul zur Profilvorbereitung.
Im 2-Fächer-
M.A.-Studiengang Germanistik ersetzen Leistungen, die Sie zur Auflagenerfüllung nachstudieren, ganz oder teilweise den Freien Bereich.