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— | international:bewerbungsinfos [2015/12/01 09:02] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ======Was muss ich bei der Bewerbung berücksichtigen, | ||
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+ | =====Wenn Sie in Ihrem Heimatland (bzw. in dem Land, in dem Ihre Hochschulzugangsberechtigung erteilt wurde) nicht studiert haben und planen, Ihr gesamtes (B.A.-)Studium an der Ruhr-Universität zu absolvieren: | ||
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+ | * Wie die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind und welche Bewerbungsunterlagen Sie benötigen, hängt in erster Linie von Ihrer Staatsbürgerschaft und Ihrem bisherigen Wohnort ab. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des [[http:// | ||
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+ | =====Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland in einem Germanistik- (oder vergleichbaren) Studiengang eingeschrieben sind und ein oder zwei Semester im Rahmen eines Austauschprogramms an der Ruhr-Universität verbringen möchten: | ||
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+ | * Informieren Sie sich bitte über die unterschiedlichen Angebote für Austausch- und Gaststudierende. Weitere Informationen finden Sie u. a. auf der Homepage des [[http:// | ||
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+ | =====Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits den B.A.-Abschluss (oder einen vergleichbaren Abschluss) im Fach Germanistik erworben haben und sich nun für einen Studienplatz in einem Masterstudiengang bewerben möchten: | ||
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+ | * Um sich für einen Studienplatz innerhalb eines Masterstudiengangs bewerben zu können, muss zunächst der Abschluss Ihres vorangegangenen Studienabschlusses (B.A.-Studium, | ||
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+ | * Im Regelfall wird Ihr Zulassungsantrag vom International Office an den Kustos des Germanistischen Instituts, Dr. Berndt Volkmann, übersandt und im Hinblick auf die Anerkennung Ihres Studienabschlusses geprüft. | ||
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+ | * Aus den oben erwähnten Gründen müssen Ihre bisherigen Studiennachweise auf jeden Fall zur Prüfung vorgelegt werden! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Studienordnung, | ||
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+ | =====Muss ich einen Nachweis über das obligatorische Beratungsgespräch für einen Masterstudiengang erbringen und falls ja, wie? | ||
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+ | * Vor Ihrer persönlichen Einschreibung zu einem **Masterstudiengang** müssen Sie sich einzeln beraten lassen – unmittelbar vor der im Zulassungsbescheid angegebenen Einschreibfrist wird keine zentrale Informationsveranstaltung angeboten! | ||
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+ | * Die erste Anlaufstelle für Studierende aus dem Ausland ist [[berndt.h.volkmann@rub.de|Dr. Berndt Volkmann]]. Weitere Unterschriftsberechtigte sowie ein Formblatt, welches Sie bitte ausdrucken und mitbringen, finden Sie im [[studienorganisation: | ||