international:bewerbungsinfos

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international:bewerbungsinfos [2016/11/10 09:38] – [Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits den B.A.-Abschluss (oder einen vergleichbaren Abschluss) im Fach Germanistik erworben haben und sich nun für einen Studienplatz in einem Masterstudiengang bewerben möchten:] komorowskiinternational:bewerbungsinfos [2023/04/12 12:31] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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   * Um sich für einen Studienplatz innerhalb eines Masterstudiengangs bewerben zu können, muss zunächst der Abschluss Ihres vorangegangenen Studienabschlusses (B.A.-Studium, License oder ein vergleichbarer Studienabschluss) bezüglich seiner Gleichwertigkeit geprüft werden. Da das B.A.-Studium an der Ruhr-Universität aus sechs Semestern „reiner Wissenschaft“ in den Bereichen Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik und Neuere Deutsche Literaturwissenschaft besteht, sollen Sie möglichst entsprechende Kenntnisse in allen drei Teilbereichen erbracht haben. Der Master baut auf diese im B.A.-Studium erworbenen fachlichen Kenntnisse auf, sodass dieses Wissen zwar vorausgesetzt wird, von ausländischen Studierenden jedoch bei kleineren Defiziten nachgeholt werden kann. Falls Sie zum Master-Studium zugelassen werden können, wird je nach individuellem Einzelfall entschieden, ob und inwiefern Sie sogenannte Auflagen zu erfüllen haben, d.h. Studienleistungen, die Sie zusätzlich zu den M.A.-Modulen erbringen müssen, um Ihre Defizite auszugleichen.   * Um sich für einen Studienplatz innerhalb eines Masterstudiengangs bewerben zu können, muss zunächst der Abschluss Ihres vorangegangenen Studienabschlusses (B.A.-Studium, License oder ein vergleichbarer Studienabschluss) bezüglich seiner Gleichwertigkeit geprüft werden. Da das B.A.-Studium an der Ruhr-Universität aus sechs Semestern „reiner Wissenschaft“ in den Bereichen Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik und Neuere Deutsche Literaturwissenschaft besteht, sollen Sie möglichst entsprechende Kenntnisse in allen drei Teilbereichen erbracht haben. Der Master baut auf diese im B.A.-Studium erworbenen fachlichen Kenntnisse auf, sodass dieses Wissen zwar vorausgesetzt wird, von ausländischen Studierenden jedoch bei kleineren Defiziten nachgeholt werden kann. Falls Sie zum Master-Studium zugelassen werden können, wird je nach individuellem Einzelfall entschieden, ob und inwiefern Sie sogenannte Auflagen zu erfüllen haben, d.h. Studienleistungen, die Sie zusätzlich zu den M.A.-Modulen erbringen müssen, um Ihre Defizite auszugleichen.
  
-  * Im Regelfall wird Ihr Zulassungsantrag vom International Office an den Kustos des Germanistischen Instituts, Dr. Berndt Volkmannübersandt und im Hinblick auf die Anerkennung Ihres Studienabschlusses geprüft.+  * Im Regelfall wird Ihr Zulassungsantrag vom International Office elektronisch an den Kustos des Germanistischen Instituts, Dr. Daniel Händelübermittelt und im Hinblick auf die Anerkennung Ihres Studienabschlusses geprüft.
  
   * Aus den oben erwähnten Gründen müssen Ihre bisherigen Studiennachweise auf jeden Fall zur Prüfung vorgelegt werden! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Studienordnung, welche Sie auf der Homepage unter [[https://germanistik.blogs.ruhr-uni-bochum.de/studium/informationen-uebersichten-studienordnungen/|Studienordnungen]] finden.   * Aus den oben erwähnten Gründen müssen Ihre bisherigen Studiennachweise auf jeden Fall zur Prüfung vorgelegt werden! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Studienordnung, welche Sie auf der Homepage unter [[https://germanistik.blogs.ruhr-uni-bochum.de/studium/informationen-uebersichten-studienordnungen/|Studienordnungen]] finden.
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   * Vor Ihrer persönlichen Einschreibung zu einem **Masterstudiengang** müssen Sie sich einzeln beraten lassen – unmittelbar vor der im Zulassungsbescheid angegebenen Einschreibfrist wird keine zentrale Informationsveranstaltung angeboten!   * Vor Ihrer persönlichen Einschreibung zu einem **Masterstudiengang** müssen Sie sich einzeln beraten lassen – unmittelbar vor der im Zulassungsbescheid angegebenen Einschreibfrist wird keine zentrale Informationsveranstaltung angeboten!
      
-  * Die erste Anlaufstelle für Studierende aus dem Ausland ist [[berndt.h.volkmann@rub.de|Dr. Berndt Volkmann]]. Weitere Unterschriftsberechtigte sowie ein Formblatt, welches Sie bitte ausdrucken und mitbringen, finden Sie im [[studienorganisation:allgemeines:beratungsgespraech|Beratungsportal]]. Ihren Nachweis legen Sie anschließend bei der Einschreibung vor. +  * Die erste Anlaufstelle für Studierende aus dem Ausland ist [[daniel.haendel@rub.de|Dr. Daniel Händel]]. Weitere Unterschriftsberechtigte sowie ein Formblatt, welches Sie bitte ausdrucken und mitbringen, finden Sie im [[studienorganisation:allgemeines:beratungsgespraech|Beratungsportal]]. Ihren Nachweis legen Sie anschließend bei der Einschreibung vor.
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