Sofern Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen:
für B.A. Germanistik und M.A. Germanistik: mindestens TestDaF 4×4 oder DSH-2;
für M.Ed. Deutsch: DSH-3 oder TestDaF 2×5 und 2×4 (Leseverstehen Niveaustufe 5, ein weiterer Prüfungsteil Niveaustufe 5, die beiden restlichen Prüfungsteile Niveaustufe 4)
Bitte beachten Sie:
Die Staatsangehörigkeit spielt ausdrücklich keine Rolle; maßgeblich ist der Erwerb der Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung.
Weder ein abgeschlossenes Germanistik-Studium an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung noch Deutschkurse ohne Zertifikat werden als Ersatz für ein Zeugnis/Zertifikat über Deutschkenntnisse anerkannt.
Sofern Sie die erforderlichen Deutschkenntnisse nicht per Zertifikat oder Zeugnis nachweisen können, werden Sie nicht zum Studium zugelassen, auch nicht in Form einer vorläufigen Zulassung o.ä. Bitte kümmern Sie sich also rechtzeitig um einen Nachweis der Deutschkenntnisse.