Ihre Englischkenntnisse weisen Sie über eine beglaubigte (und ggf. übersetzte) Kopie Ihres Schulzeugnisses oder eines entsprechenden Zertifikats / Diploms nach. Die Kenntnisse sollten im 1. Fachsemester überprüft werden; gehen Sie dazu bitte in die Sprechstunde von
Herrn Dr. Händel.