BAFöG: Bescheinigung über die Leistungen des 4. B.A.-Fachsemesters Germanistik
In der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis zum 6. Januar 2025 (beide Tage einschließlich) ruht das Onlineverfahren für BAFöG-Bescheinigungen.
Alle Unterlagen, die bis Mittwoch, 18. Dezember 2024, vollständig eingereicht werden, werden noch bearbeitet; die entsprechenden Formblätter können dann noch – sofern alle Voraussetzungen für die Unterschrift erfüllt sind – am Donnerstag, 19. Dezember 2024, im Studienbüro abgeholt werden.
Hinweise:
Bitte lesen Sie die Hinweise in den Formularfeldern sorgfältig durch und beachten Sie sie auch.
Als E-Mail-Adresse geben Sie bitte Ihre RUB-Adresse an. Diese muss auf ruhr-uni-bochum.de oder auf rub.de enden; edu.ruhr-uni-bochum.de bzw. edu.rub.de funktionieren ebenfalls.
Ein * markiert ein Pflichtfeld.
Dieses Verfahren gilt ausschließlich für die übliche Bescheinigung der Leistungen nach dem 4. Fachsemester (Formblatt 5) gilt. In allen anderen Fällen (Bescheinigungen für andere Fachsemester, Auslands-BAFöG etc.) wenden Sie sich direkt an Herrn Dr. Händel.
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