BAFöG: Bescheinigung über die Leistungen des 4. B.A.-Fachsemesters Germanistik
In der Zeit vom 07.05.2024 bis mindestens 20.05.2024 keine Bearbeitung von BAFöG-Formblättern und Unbedenklichkeitsbescheinigungen! Übermittlungen im Rahmen des Online-Verfahrens, die bis Montag, 6. Mai 2024, 12.00 Uhr, eingehen, können voraussichtlich noch bearbeitet werden.
Bitte lesen Sie die Hinweise in den Formularfeldern sorgfältig durch und beachten Sie sie auch.
Als E-Mail-Adresse geben Sie bitte Ihre RUB-Adresse an. Diese muss auf ruhr-uni-bochum.de oder auf rub.de enden; edu.ruhr-uni-bochum.de bzw. edu.rub.de funktionieren ebenfalls.
Ein * markiert ein Pflichtfeld.
Dieses Verfahren gilt ausschließlich für die übliche Bescheinigung der Leistungen nach dem 4. Fachsemester (Formblatt 5) gilt. In allen anderen Fällen (Bescheinigungen für andere Fachsemester, Auslands-BAFöG etc.) wenden Sie sich direkt an Herrn Dr. Händel.