Wechsel an eine andere Universität: Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) Germanistik/Deutsch
In der Zeit vom 07.05.2024 bis mindestens 20.05.2024 keine Bearbeitung von BAFöG-Formblättern und Unbedenklichkeitsbescheinigungen! Übermittlungen im Rahmen des Online-Verfahrens, die bis Montag, 6. Mai 2024, 12.00 Uhr, eingehen, können voraussichtlich noch bearbeitet werden.
Bitte lesen Sie die Hinweise in den Formularfeldern sorgfältig durch und beachten Sie sie auch.
Als E-Mail-Adresse geben Sie bitte Ihre RUB-Adresse an.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) benötigen Sie ausschließlich, wenn Sie die Universität wechseln wollen und die andere Universität eine solche UBB fordert. Für eine Anmeldung im Prüfungsverfahren in der Germanistik an der RUB benötigen Sie ausdrücklich keine UBB.
Falls Sie sich bereits im Prüfungsverfahren Germanistik befinden oder dieses abgeschlossen haben (Anmeldung bzw. Abschluss des Abschlussmoduls Germanistik oder einer Abschlussarbeit Germanistik/Deutsch oder der M.Ed.-Modulklausur), wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie. Das Germanistische Institut kann in diesem Fall keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
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