pruefungsorganisation:bachelor:anmeldefristen_baarbeit

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-======Planung & Organisation: Bis wann muss ich meine B.A.-Arbeit als letzte Prüfungsleistung anmelden, um die Bewerbungsfristen für den Master einhalten zu können?======+======Planung & Organisation: Bis wann muss ich meine B.A.-Arbeit als letzte Prüfungsleistung anmelden, um mich in den Master umschreiben zu können?====== 
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 +**Für eine Umschreibung in den M.A. bzw. M.Ed. müssen Sie Ihr Zeugnis vorlegen; bitte erfragen bei der [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/master.htm|Zulassungsstelle der RUB]], bis zu welchem Zeitpunkt eine Umschreibung in den Master möglich ist.**
  
 Grundsätzlich ist von der Anmeldung einer B.A.-Arbeit bis zur Erstellung des Zeugnisses (falls die Arbeit die letzte Prüfungsleistung war) mit einem Zeitraum von etwa 3 Monaten zu rechnen: Grundsätzlich ist von der Anmeldung einer B.A.-Arbeit bis zur Erstellung des Zeugnisses (falls die Arbeit die letzte Prüfungsleistung war) mit einem Zeitraum von etwa 3 Monaten zu rechnen:
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   * 1-2 Wochen Bearbeitungszeit im Prüfungsamt.   * 1-2 Wochen Bearbeitungszeit im Prüfungsamt.
  
-Für **Bewerbungen zum Sommersemester** ist der Ausschlusstermin für die Einreichung von Unterlagen jeweils der 15. März; daher müssen B.A.-Arbeiten **bis zum 15. Dezember** angemeldet sein. 
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-Für **Bewerbungen zum Wintersemester** ist der Ausschlusstermin jeweils der 15. September; daher müssen B.A.-Arbeiten **bis zum 15. Juni** angemeldet sein. 
  
-<WRAP round important>**Falls Sie die o.g. Termine nicht einhalten, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre Arbeit nicht rechtzeitig begutachtet ist und Sie damit Ihr Zeugnis nicht rechtzeitig erhalten.**</WRAP>