pruefungsorganisation:bachelor:anmeldefristen_baarbeit

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-======Planung & Organisation: Bis wann muss ich meine B.A.-Arbeit als letzte Prüfungsleistung anmelden, um die Bewerbungsfristen für den Master einhalten zu können?====== 
  
-Grundsätzlich ist von der Anmeldung einer B.A.-Arbeit bis zur Erstellung des Zeugnisses (falls die Arbeit die letzte Prüfungsleistung war) mit einem Zeitraum von etwa 3 Monaten zu rechnen: 
-  * 6 Wochen Bearbeitungszeit, 
-  * 4 Wochen Begutachtungszeit (Soll-Angabe) sowie 
-  * 1-2 Wochen Bearbeitungszeit im Prüfungsamt. 
- 
-Für **Bewerbungen zum Sommersemester** ist der Ausschlusstermin für die Einreichung von Unterlagen jeweils der 15. März; daher müssen B.A.-Arbeiten **bis zum 15. Dezember** angemeldet sein. 
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-Für **Bewerbungen zum Wintersemester** ist der Ausschlusstermin jeweils der 15. September; daher müssen B.A.-Arbeiten **bis zum 15. Juni** angemeldet sein. 
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-<WRAP round important>**Falls Sie die o.g. Termine nicht einhalten, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre Arbeit nicht rechtzeitig begutachtet ist und Sie damit Ihr Zeugnis nicht rechtzeitig erhalten.**</WRAP>