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— | pruefungsorganisation:bachelor:ba_thema_arbeit [2015/11/12 09:40] – haendel | ||
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+ | ====== B.A.-Prüfungen - Teilfach und Themenwahl: Wirkt sich die Wahl der Themen meiner mündlichen B.A.-Prüfungen auf die Wahl des Themas für meine B.A.-Arbeit aus (und umgekehrt)? ====== | ||
+ | Ja, aber nur indirekt. Da die Schwerpunktmodule prüfungsrelevant sind und die Noten der Modulprüfungen in die Fachnote eingehen, dürfen die Themen der mündlichen B.A.-Prüfung weder mit den Themen der Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen noch mit dem Thema der B.A.-Arbeit übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). | ||
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+ | Nichtsdestoweniger darf natürlich ein Thema für die mündliche B.A.-Prüfung gewählt werden, das Gegenstand des Hauptseminars im Schwerpunktmodul gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung). | ||
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+ | Außerdem gibt es die Möglichkeit der „Akzentverschiebung“, | ||
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+ | Beispiel: Sie schreiben Ihre B.A.-Arbeit über Lessings Emilia Galotti und werden in der mündlichen B.A.-Prüfung über Lessings Laokoon geprüft. | ||
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+ | Prüfer(in) für die mündliche Abschlussprüfung und Themensteller(in) für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für Prüfer(in) für die mündliche Abschlussprüfung und Zweitgutachter(in) für die B.A.-Arbeit. | ||
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+ | Auch die/den Lehrende(n), |