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Nichtsdestoweniger darf natürlich ein Thema für die mündliche B.A.-Prüfung gewählt werden, das Gegenstand des Hauptseminars im Schwerpunktmodul gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung). | Nichtsdestoweniger darf natürlich ein Thema für die mündliche B.A.-Prüfung gewählt werden, das Gegenstand des Hauptseminars im Schwerpunktmodul gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung). | ||
- | Außerdem gibt es die Möglichkeit der „Akzentverschiebung“, d. h. dass das Thema der mündlichen B.A.-Prüfung zwar nicht identisch, aber doch verwandt ist mit dem Thema, das Sie für die Modulprüfung im Schwerpunktmodul oder für Ihre B.A.-Arbeit gewählt haben. | + | Außerdem gibt es die Möglichkeit der Akzentverschiebung, |
Beispiel: Sie schreiben Ihre B.A.-Arbeit über Lessings Emilia Galotti und werden in der mündlichen B.A.-Prüfung über Lessings Laokoon geprüft. | Beispiel: Sie schreiben Ihre B.A.-Arbeit über Lessings Emilia Galotti und werden in der mündlichen B.A.-Prüfung über Lessings Laokoon geprüft. | ||
- | Prüfer(in) für die mündliche Abschlussprüfung und Themensteller(in) für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für Prüfer(in) für die mündliche Abschlussprüfung und Zweitgutachter(in) für die B.A.-Arbeit. | + | Prüfer*in für die mündliche Abschlussprüfung und Erstgutachter*in für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für die/ |
- | Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl | + | Auch die Lehrperson, bei der Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie als Prüfer*in* für die mündliche B.A.-Prüfung |