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pruefungsorganisation:bachelor:ba_themen_mdl

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 Nichtsdestoweniger darf natürlich ein Thema für die mündliche B.A.-Prüfung gewählt werden, das Gegenstand des Hauptseminars im Schwerpunktmodul gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung). Nichtsdestoweniger darf natürlich ein Thema für die mündliche B.A.-Prüfung gewählt werden, das Gegenstand des Hauptseminars im Schwerpunktmodul gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).
  
-Außerdem gibt es die Möglichkeit der Akzentverschiebung, d. h. dass das Thema der mündlichen B.A.-Prüfung zwar nicht identisch, aber doch verwandt ist mit dem Thema, das Sie für die Modulprüfung im Schwerpunktmodul oder für Ihre B.A.-Arbeit gewählt haben.+Außerdem gibt es die Möglichkeit der Akzentverschiebung, d. h. dass das Thema der mündlichen B.A.-Prüfung zwar nicht identisch, aber doch verwandt ist mit dem Thema, das Sie für die Modulprüfung im Schwerpunktmodul oder für Ihre B.A.-Arbeit gewählt haben.
  
 Beispiel: Sie schreiben Ihre B.A.-Arbeit über Lessings Emilia Galotti und werden in der mündlichen B.A.-Prüfung über Lessings Laokoon geprüft. Beispiel: Sie schreiben Ihre B.A.-Arbeit über Lessings Emilia Galotti und werden in der mündlichen B.A.-Prüfung über Lessings Laokoon geprüft.
  
-Prüfer(infür die mündliche Abschlussprüfung und Themensteller(infür die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für Prüfer(infür die mündliche Abschlussprüfung und Zweitgutachter(infür die B.A.-Arbeit.+Prüfer*in für die mündliche Abschlussprüfung und Erstgutachter*in für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für die/*den Prüfer*in für die mündliche Abschlussprüfung und die*den Zweitgutachter*in für die B.A.-Arbeit.
  
-Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer(infür die mündliche B.A.-Prüfung als auch als Themensteller(infür die B.A.-Arbeit wählen.+Auch die Lehrperson, bei der Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie als Prüfer*infür die mündliche B.A.-Prüfung oder als Erstgutachter*in für die B.A.-Arbeit wählen.