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pruefungsorganisation:bachelor:ba_themen_mdl

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-====== Teilfach und Themenwahl: Wirkt sich die Wahl meiner Schwerpunktmodule auf die Themen meiner mündlichen B.A.-Prüfungen aus? ====== 
  
-Ja, aber nur indirekt. Da die Schwerpunktmodule prüfungsrelevant sind und die Noten der Modulprüfungen in die Fachnote eingehen, dürfen die Themen der mündlichen B.A.-Prüfung weder mit den Themen der Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen noch mit dem Thema der B.A.-Arbeit übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). 
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-Nichtsdestoweniger darf natürlich ein Thema für die mündliche B.A.-Prüfung gewählt werden, das Gegenstand des Hauptseminars im Schwerpunktmodul gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung). 
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-Außerdem gibt es die Möglichkeit der Akzentverschiebung, d. h. dass das Thema der mündlichen B.A.-Prüfung zwar nicht identisch, aber doch verwandt ist mit dem Thema, das Sie für die Modulprüfung im Schwerpunktmodul oder für Ihre B.A.-Arbeit gewählt haben. 
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-Beispiel: Sie schreiben Ihre B.A.-Arbeit über Lessings Emilia Galotti und werden in der mündlichen B.A.-Prüfung über Lessings Laokoon geprüft. 
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-Prüfer*in für die mündliche Abschlussprüfung und Erstgutachter*in für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für die/*den Prüfer*in für die mündliche Abschlussprüfung und die*den Zweitgutachter*in für die B.A.-Arbeit. 
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-Auch die Lehrperson, bei der Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie als Prüfer*in* für die mündliche B.A.-Prüfung oder als Erstgutachter*in für die B.A.-Arbeit wählen.