Teilfach & Themenwahl: Wirken sich die Themen meiner Modulprüfungen auf das Thema meines Fachmoduls bzw. meiner B.A.-Arbeit aus (Doublettierungsverbot)?

Es gilt das sog. Doublettierungsverbot (vgl. FSB): „Spezifische Themen, die bereits in Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen eingegangen sind, dürfen nicht erneut als Themen von Modulprüfungen bzw. Prüfungsleistungen gewählt werden (sog. Doublettierungsverbot). Thematische Verschiebungen zum Zwecke der Ausweitung einer Profilierung sind jedoch erlaubt.“

Das bedeutet konkret: