1-Fach-
M.A.:
Prüfer:in im Abschlussmodul und Themensteller:in für die
M.A.-Arbeit dürfen identisch sein. Das gilt auch für Prüfer:in im Abschlussmodul und Zweitgutachter:in für die
M.A.-Arbeit. Auch die:den Lehrende:n, bei der:dem Sie Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer:in für das Abschlussmodul als auch als Erstgutachter:in für die
M.A.-Arbeit wählen.