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pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit
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pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit [2015/12/01 09:02] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +======Prüfungsleistung: "Masterarbeit"======
  
 +Die Masterarbeit können Sie in „Deutsch" schreiben oder in dem anderen unterrichtsbezogenen Studienfach oder in Erziehungswissenschaften (EW-L).
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 +Wenn Sie sie in „Deutsch" schreiben, gelten folgende Vorgaben der Studienordnung „Deutsch" (§ 11):
 +>>(2) Im Studienfach Deutsch können Inhalte und Fragestellungen aus allen Modulen, einschließlich der schulpraktischen Erfahrungen, Gegenstand der Master-Arbeit sein. Gegenstand der Master-Arbeit können fachwissenschaftliche und/oder fachdidaktische Themen sein.
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 +>>(3) Die Kandidatin bzw. der Kandidat schlägt ein Thema und für die Themenstellung und das Erstgutachten eine Prüferin oder einen Prüfer – in der Regel eine Professorin bzw. einen Professor – vor. Die zweite Prüferin bzw. der zweite Prüfer wird vom Prüfungsausschuss Master of Education festgelegt.
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 +>>(4) Für die Masterarbeit werden 15 CP vergeben. Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt dementsprechend drei Monate (zu Ausnahmefällen vgl. GPO-M.Ed. § 20 (6)). Die Master-Arbeit soll in der Regel ca. 60 Seiten (ca. 150.000 Zeichen) betragen.
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 +>>(5) Die Master-Arbeit ist im Studienfach „Deutsch“ nur als Einzelarbeit zulässig.
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 +>>(6) Die Master-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden. Näheres regelt die GPO-M.Ed. in § 20 (9).
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 +>>(7) Die Master-Arbeit kann einmal und nur innerhalb von drei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
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 +>>(8) Die Studierenden entscheiden über die Reihenfolge von Master-Arbeit und studienbegleitenden Prüfungen. Für die Zulassung zur Master-Arbeit werden mind. 15 CP in Deutsch vorausgesetzt sowie die Absolvierung der Kernpraktika in Deutsch und im anderen Unterrichtsfach. Empfohlen wird, die Master-Arbeit im 4. Semester zu schreiben und vor ihr die Schriftliche Hausarbeit abzuschließen.
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 +Themensteller/innen (und damit zugleich Erstgutachter/innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrende (ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen) sein.
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 +Die ZweitgutachterInnen werden nicht von Ihnen, sondern vom Fakultätsprüfungsamt festgelegt – die Themensteller/innen können dazu dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle aber einen Vorschlag machen. Als ZweitgutachterInnen können auch Nicht-Hochschullehrende gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind (dies gilt z. B. für Frau Meer, Herrn Risthaus und Frau Mönnich).
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 +Die Themenstellerin bzw. der Themensteller der Master-Arbeit kann zugleich Prüferin bzw. Prüfer in einer mündlichen Modulabschlussprüfung des themenentsprechenden Moduls sein.
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 +Die Themenstellung der Masterarbeit darf nicht die Themenstellung der (in der Regel vorher geschriebenen) Schriftlichen Hausarbeit übernehmen.
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 +Sie melden eine im Studienfach „Deutsch“ geplante Masterarbeit beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie mit den entsprechenden Formblättern an (nutzen Sie immer die aktuelle Version der Prüfungsblätter auf der Homepage des Fakultätsprüfungsamts – Sie finden dort auch Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter). Es gibt für die Anmeldung und für den Start dieser 3-Monate-Arbeit keine Terminvorgaben. 
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 +Sie erhalten für die Erstellung der Masterarbeit 15 CP. Dies entspricht einer Arbeitszeit von 3 Monaten ganztägig – bitte also nicht noch parallel (zu viele) weitere Studienarbeiten einplanen.