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— | pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit [2015/12/01 09:02] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ======Prüfungsleistung: | ||
+ | Die Masterarbeit können Sie in „Deutsch" | ||
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+ | Wenn Sie sie in „Deutsch" | ||
+ | >>(2) Im Studienfach Deutsch können Inhalte und Fragestellungen aus allen Modulen, einschließlich der schulpraktischen Erfahrungen, | ||
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+ | >>(3) Die Kandidatin bzw. der Kandidat schlägt ein Thema und für die Themenstellung und das Erstgutachten eine Prüferin oder einen Prüfer – in der Regel eine Professorin bzw. einen Professor – vor. Die zweite Prüferin bzw. der zweite Prüfer wird vom Prüfungsausschuss Master of Education festgelegt. | ||
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+ | >>(4) Für die Masterarbeit werden 15 CP vergeben. Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt dementsprechend drei Monate (zu Ausnahmefällen vgl. GPO-M.Ed. § 20 (6)). Die Master-Arbeit soll in der Regel ca. 60 Seiten (ca. 150.000 Zeichen) betragen. | ||
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+ | >>(5) Die Master-Arbeit ist im Studienfach „Deutsch“ nur als Einzelarbeit zulässig. | ||
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+ | >>(6) Die Master-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden. Näheres regelt die GPO-M.Ed. in § 20 (9). | ||
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+ | >>(7) Die Master-Arbeit kann einmal und nur innerhalb von drei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. | ||
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+ | >>(8) Die Studierenden entscheiden über die Reihenfolge von Master-Arbeit und studienbegleitenden Prüfungen. Für die Zulassung zur Master-Arbeit werden mind. 15 CP in Deutsch vorausgesetzt sowie die Absolvierung der Kernpraktika in Deutsch und im anderen Unterrichtsfach. Empfohlen wird, die Master-Arbeit im 4. Semester zu schreiben und vor ihr die Schriftliche Hausarbeit abzuschließen. | ||
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+ | Themensteller/ | ||
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+ | Die ZweitgutachterInnen werden nicht von Ihnen, sondern vom Fakultätsprüfungsamt festgelegt – die Themensteller/ | ||
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+ | Die Themenstellerin bzw. der Themensteller der Master-Arbeit kann zugleich Prüferin bzw. Prüfer in einer mündlichen Modulabschlussprüfung des themenentsprechenden Moduls sein. | ||
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+ | Die Themenstellung der Masterarbeit darf nicht die Themenstellung der (in der Regel vorher geschriebenen) Schriftlichen Hausarbeit übernehmen. | ||
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+ | Sie melden eine im Studienfach „Deutsch“ geplante Masterarbeit beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie mit den entsprechenden Formblättern an (nutzen Sie immer die aktuelle Version der Prüfungsblätter auf der Homepage des Fakultätsprüfungsamts – Sie finden dort auch Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter). Es gibt für die Anmeldung und für den Start dieser 3-Monate-Arbeit keine Terminvorgaben. | ||
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+ | Sie erhalten für die Erstellung der Masterarbeit 15 CP. Dies entspricht einer Arbeitszeit von 3 Monaten ganztägig – bitte also nicht noch parallel (zu viele) weitere Studienarbeiten einplanen. |