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pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit [2015/12/01 09:02] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit [2016/03/01 08:28] – haendel | ||
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>>(2) Im Studienfach Deutsch können Inhalte und Fragestellungen aus allen Modulen, einschließlich der schulpraktischen Erfahrungen, | >>(2) Im Studienfach Deutsch können Inhalte und Fragestellungen aus allen Modulen, einschließlich der schulpraktischen Erfahrungen, | ||
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- | >>(3) Die Kandidatin bzw. der Kandidat schlägt ein Thema und für die Themenstellung und das Erstgutachten eine Prüferin oder einen Prüfer – in der Regel eine Professorin bzw. einen Professor – vor. Die zweite Prüferin bzw. der zweite Prüfer wird vom Prüfungsausschuss Master of Education festgelegt. | + | >>(3) Die Kandidatin bzw. der Kandidat schlägt ein Thema und für die Themenstellung und das Erstgutachten eine Prüferin oder einen Prüfer – in der Regel eine Professorin bzw. einen Professor – vor. [...] |
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>>(4) Für die Masterarbeit werden 15 CP vergeben. Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt dementsprechend drei Monate (zu Ausnahmefällen vgl. GPO-M.Ed. § 20 (6)). Die Master-Arbeit soll in der Regel ca. 60 Seiten (ca. 150.000 Zeichen) betragen. | >>(4) Für die Masterarbeit werden 15 CP vergeben. Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt dementsprechend drei Monate (zu Ausnahmefällen vgl. GPO-M.Ed. § 20 (6)). Die Master-Arbeit soll in der Regel ca. 60 Seiten (ca. 150.000 Zeichen) betragen. | ||
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>>(8) Die Studierenden entscheiden über die Reihenfolge von Master-Arbeit und studienbegleitenden Prüfungen. Für die Zulassung zur Master-Arbeit werden mind. 15 CP in Deutsch vorausgesetzt sowie die Absolvierung der Kernpraktika in Deutsch und im anderen Unterrichtsfach. Empfohlen wird, die Master-Arbeit im 4. Semester zu schreiben und vor ihr die Schriftliche Hausarbeit abzuschließen. | >>(8) Die Studierenden entscheiden über die Reihenfolge von Master-Arbeit und studienbegleitenden Prüfungen. Für die Zulassung zur Master-Arbeit werden mind. 15 CP in Deutsch vorausgesetzt sowie die Absolvierung der Kernpraktika in Deutsch und im anderen Unterrichtsfach. Empfohlen wird, die Master-Arbeit im 4. Semester zu schreiben und vor ihr die Schriftliche Hausarbeit abzuschließen. | ||
- | Themensteller/ | + | Themensteller/ |
- | Die ZweitgutachterInnen werden nicht von Ihnen, sondern vom Fakultätsprüfungsamt festgelegt – die Themensteller/ | + | Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) |
- | Die Themenstellerin bzw. der Themensteller der Master-Arbeit kann zugleich | + | Themensteller(in) der Master-Arbeit kann zugleich Prüfer(in) in einer mündlichen Modulabschlussprüfung des themenentsprechenden Moduls sein. |
Die Themenstellung der Masterarbeit darf nicht die Themenstellung der (in der Regel vorher geschriebenen) Schriftlichen Hausarbeit übernehmen. | Die Themenstellung der Masterarbeit darf nicht die Themenstellung der (in der Regel vorher geschriebenen) Schriftlichen Hausarbeit übernehmen. | ||
- | Sie melden eine im Studienfach „Deutsch“ geplante Masterarbeit beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie mit den entsprechenden Formblättern an (nutzen Sie immer die aktuelle Version der Prüfungsblätter auf der Homepage des Fakultätsprüfungsamts – Sie finden dort auch Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter). Es gibt für die Anmeldung und für den Start dieser 3-Monate-Arbeit keine Terminvorgaben. | + | Sie melden eine im Studienfach „Deutsch“ geplante Masterarbeit beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie mit den entsprechenden Formblättern an (nutzen Sie immer die aktuelle Version der Prüfungsblätter |
Sie erhalten für die Erstellung der Masterarbeit 15 CP. Dies entspricht einer Arbeitszeit von 3 Monaten ganztägig – bitte also nicht noch parallel (zu viele) weitere Studienarbeiten einplanen. | Sie erhalten für die Erstellung der Masterarbeit 15 CP. Dies entspricht einer Arbeitszeit von 3 Monaten ganztägig – bitte also nicht noch parallel (zu viele) weitere Studienarbeiten einplanen. |