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pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit

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 >>(8) Die Studierenden entscheiden über die Reihenfolge von Master-Arbeit und studienbegleitenden Prüfungen. Für die Zulassung zur Master-Arbeit werden mind. 15 CP in Deutsch vorausgesetzt sowie die Absolvierung der Kernpraktika in Deutsch und im anderen Unterrichtsfach. Empfohlen wird, die Master-Arbeit im 4. Semester zu schreiben und vor ihr die Schriftliche Hausarbeit abzuschließen. >>(8) Die Studierenden entscheiden über die Reihenfolge von Master-Arbeit und studienbegleitenden Prüfungen. Für die Zulassung zur Master-Arbeit werden mind. 15 CP in Deutsch vorausgesetzt sowie die Absolvierung der Kernpraktika in Deutsch und im anderen Unterrichtsfach. Empfohlen wird, die Master-Arbeit im 4. Semester zu schreiben und vor ihr die Schriftliche Hausarbeit abzuschließen.
    
-Themensteller/innen (und damit zugleich Erstgutachter/innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrende mit entsprechender Prüfungsberechtigung (ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen) sein.  Als Zweitgutachter(in) können auch Nicht-Hochschullehrende gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind.+Themensteller/innen (und damit zugleich Erstgutachter/innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrende mit entsprechender Prüfungsberechtigung (ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen) sein.  Als Zweitgutachter(in) können auch Nicht-Hochschullehrende gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind.  Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html|Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie]].
    
 Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen. Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen.