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pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit [2016/03/01 08:28] – haendel | pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit [Unbekanntes Datum] (aktuell) – gelöscht - Externe Bearbeitung (Unbekanntes Datum) 127.0.0.1 | ||
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- | ======Prüfungsleistung: | ||
- | Die Masterarbeit können Sie in „Deutsch" | ||
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- | Wenn Sie sie in „Deutsch" | ||
- | >>(2) Im Studienfach Deutsch können Inhalte und Fragestellungen aus allen Modulen, einschließlich der schulpraktischen Erfahrungen, | ||
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- | >>(3) Die Kandidatin bzw. der Kandidat schlägt ein Thema und für die Themenstellung und das Erstgutachten eine Prüferin oder einen Prüfer – in der Regel eine Professorin bzw. einen Professor – vor. [...] | ||
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- | >>(4) Für die Masterarbeit werden 15 CP vergeben. Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt dementsprechend drei Monate (zu Ausnahmefällen vgl. GPO-M.Ed. § 20 (6)). Die Master-Arbeit soll in der Regel ca. 60 Seiten (ca. 150.000 Zeichen) betragen. | ||
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- | >>(5) Die Master-Arbeit ist im Studienfach „Deutsch“ nur als Einzelarbeit zulässig. | ||
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- | >>(6) Die Master-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden. Näheres regelt die GPO-M.Ed. in § 20 (9). | ||
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- | >>(7) Die Master-Arbeit kann einmal und nur innerhalb von drei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. | ||
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- | >>(8) Die Studierenden entscheiden über die Reihenfolge von Master-Arbeit und studienbegleitenden Prüfungen. Für die Zulassung zur Master-Arbeit werden mind. 15 CP in Deutsch vorausgesetzt sowie die Absolvierung der Kernpraktika in Deutsch und im anderen Unterrichtsfach. Empfohlen wird, die Master-Arbeit im 4. Semester zu schreiben und vor ihr die Schriftliche Hausarbeit abzuschließen. | ||
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- | Themensteller/ | ||
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- | Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen. | ||
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- | Themensteller(in) der Master-Arbeit kann zugleich Prüfer(in) in einer mündlichen Modulabschlussprüfung des themenentsprechenden Moduls sein. | ||
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- | Die Themenstellung der Masterarbeit darf nicht die Themenstellung der (in der Regel vorher geschriebenen) Schriftlichen Hausarbeit übernehmen. | ||
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- | Sie melden eine im Studienfach „Deutsch“ geplante Masterarbeit beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie mit den entsprechenden Formblättern an (nutzen Sie immer die aktuelle Version der Prüfungsblätter **für das Fach Deutsch** auf der Homepage des Fakultätsprüfungsamts – Sie finden dort auch Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter). Es gibt für die Anmeldung und für den Start dieser 3-Monate-Arbeit keine Terminvorgaben. | ||
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- | Sie erhalten für die Erstellung der Masterarbeit 15 CP. Dies entspricht einer Arbeitszeit von 3 Monaten ganztägig – bitte also nicht noch parallel (zu viele) weitere Studienarbeiten einplanen. |