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pruefungsorganisation:med_2016:anmeldung_mak

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-======Prüfungsleistung: "Modulabschlussklausur" (MAK): Anmeldeverfahren (GPO 2013, FSB 2016)======+~~REDIRECT>pruefungsorganisation:med_2020:anmeldung_mak~~ 
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 +======Prüfungsleistung: "Modulabschlussklausur" (MAK): Anmeldeverfahren (GPO 2013, FSB 2016; auch gültig für die GPO 2020)======
  
 Falls Sie im M.Ed. das Fach Deutsch nach der neuen Prüfungsordnung (GPO) 2013 studieren und eine Modulabschlussklausur (MAK) schreiben wollen, melden Sie sich bitte über Campus dazu an; eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie unten. Falls Sie im M.Ed. das Fach Deutsch nach der neuen Prüfungsordnung (GPO) 2013 studieren und eine Modulabschlussklausur (MAK) schreiben wollen, melden Sie sich bitte über Campus dazu an; eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie unten.
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     * eine aktuelle Studienbescheinigung     * eine aktuelle Studienbescheinigung
     * Bescheinigung über die obligatorischen Beratungsgespräche     * Bescheinigung über die obligatorischen Beratungsgespräche
-  - **Eine Anmeldung zur MAK in eCampus ist nur möglich, wenn __alle__ Veranstaltungen des Moduls, zu dem Sie die MAK schreiben wollen, in eCampus eingetragen sind. <wrap round caution>Das Modul selbst dürfen Sie allerdings noch nicht zusammenfassen, vgl. unten.</wrap>**+  - **Eine Anmeldung zur MAK in eCampus ist in der GPO 2013 (auch FSB 2016) nur möglich, wenn __alle__ Veranstaltungen des Moduls, zu dem Sie die MAK schreiben wollen, in eCampus eingetragen sind. <wrap round caution>Das Modul selbst dürfen Sie allerdings noch nicht zusammenfassen, vgl. unten.</wrap>** 
 +  - **In der GPO 2020 hingegen genügt eine Kreditierung der Vorlesungen A.1 bzw. B.1 als Voraussetzung für die Anmeldung.**
   - Die Anmeldefrist in eCampus endet zwei Wochen vor dem Klausurtermin, die Abmeldefrist eine Woche vorher (gemäß GPO 2013, §§ 16, 17). Diese Frist ist unabhängig von den Anmeldefristen des Prüfungsamtes (vgl. Punkt 1).   - Die Anmeldefrist in eCampus endet zwei Wochen vor dem Klausurtermin, die Abmeldefrist eine Woche vorher (gemäß GPO 2013, §§ 16, 17). Diese Frist ist unabhängig von den Anmeldefristen des Prüfungsamtes (vgl. Punkt 1).
   - Falls Sie sich in der Woche vor der Klausur oder am Klausurtag selbst abmelden wollen, müssen Sie dies unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie tun. Ihre Abmeldung muss glaubhaft begründet werden, ggf. müssen Sie ein Attest vorlegen (GPO 2013, § 17, Abs. 2).   - Falls Sie sich in der Woche vor der Klausur oder am Klausurtag selbst abmelden wollen, müssen Sie dies unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie tun. Ihre Abmeldung muss glaubhaft begründet werden, ggf. müssen Sie ein Attest vorlegen (GPO 2013, § 17, Abs. 2).