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— | pruefungsorganisation:med_2016:medarbeit [2019/08/26 13:31] – haendel | ||
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+ | ======Prüfungsleistung: | ||
+ | **Formalia sind in der GPO 2013, insbesondere in §§ 20, 21 und 22 geregelt.** | ||
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+ | Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben. **Es gilt:** | ||
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+ | - Themensteller/ | ||
+ | - Als Zweitgutachter(in) können auch Nicht-Hochschullehrer(innen) gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind. Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die [[http:// | ||
+ | - Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen. | ||
+ | - In den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist | ||
+ | - Das Thema der Masterarbeit sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Themensteller(in) ab. | ||
+ | - Die Anmeldung der Masterarbeit im Fach Deutsch erfolgt beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie **[[http:// | ||
+ | - Formale Voraussetzungen für die Anmeldung der M.Ed.-Arbeit sind 15 CP im M.Ed.-Studienfach, |