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pruefungsorganisation:med_2016:medarbeit
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pruefungsorganisation:med_2016:medarbeit [2019/08/26 13:31] haendel
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 +======Prüfungsleistung: "Masterarbeit" (GPO 2013, FSB 2016)======
  
 +**Formalia sind in der GPO 2013, insbesondere in §§ 20, 21 und 22 geregelt.**
 +
 +Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben. **Es gilt:**
 +
 +  - Themensteller/innen (und damit zugleich Erstgutachter/innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrer(innen) mit entsprechender Prüfungsberechtigung sein (Professor[inn]en oder Privatdozent[inn]en).
 +  - Als Zweitgutachter(in) können auch Nicht-Hochschullehrer(innen) gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind. Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html|Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie]].
 +  - Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen.
 +  - In den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist
 +  - Das Thema der Masterarbeit sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Themensteller(in) ab.
 +  - Die Anmeldung der Masterarbeit im Fach Deutsch erfolgt beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie **[[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/med/formulare.html|mit den entsprechenden Formblättern für das Fach Deutsch]]**. Es gibt für die Anmeldung keine Terminvorgaben.
 +  - Formale Voraussetzungen für die Anmeldung der M.Ed.-Arbeit sind 15 CP im M.Ed.-Studienfach, in dem Sie die Arbeit schreiben, und der Nachweis des absolvierten Praxissemesters.