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pruefungsorganisation:med_2016:medarbeit

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 **Formalia sind in der GPO 2013, insbesondere in §§ 20, 21 und 22 geregelt.** **Formalia sind in der GPO 2013, insbesondere in §§ 20, 21 und 22 geregelt.**
  
-Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben; in den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist allerdings festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist. +Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben. **Es gilt:**
-  +
-Themensteller/innen (und damit zugleich Erstgutachter/innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrende mit entsprechender Prüfungsberechtigung (ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen) sein.  Als Zweitgutachter(in) können auch Nicht-Hochschullehrende gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind. Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html|Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie]]. +
- +
-Das **Thema der Masterarbeit** darf nicht die Themenstellung der (in der Regel vorher geschriebenen) Schriftlichen Hausarbeit übernehmen; Details sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Themensteller(in) ab. +
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-Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen. +
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-Die **Anmeldung der Masterarbeit** im Fach Deutsch erfolgt beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/med/formulare.html|mit den entsprechenden Formblättern **für das Fach Deutsch**]]. Es gibt für die Anmeldung keine Terminvorgaben.  +
  
 +  - Themensteller:innen (und damit zugleich Erstgutachter:innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrer:innen mit entsprechender Prüfungsberechtigung sein (Professor:innen oder Privatdozent:innen).
 +  - Als Zweitgutachter:in können auch Nicht-Hochschullehrer:innen gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind. Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die [[https://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/dekphil/studium/pruefungsamt/index.html.de|Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie]].
 +  - Themensteller:in und Zweitgutachter:in können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen.
 +  - In den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist
 +  - Das Thema der Masterarbeit sprechen Sie mit Ihrer:Ihrem Themensteller:in ab.
 +  - Die Anmeldung der Masterarbeit im Fach Deutsch erfolgt beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie **[[https://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/dekphil/studium/pruefungsamt/education_formulare.html.de|mit den entsprechenden Formblättern für das Fach Deutsch]]**. Es gibt für die Anmeldung keine Terminvorgaben.
 +  - Formale Voraussetzungen für die Anmeldung der M.Ed.-Arbeit sind 15 CP im M.Ed.-Studienfach, in dem Sie die Arbeit schreiben, und der Nachweis des absolvierten Praxissemesters.