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pruefungsorganisation:med_2016:medarbeit

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-======Prüfungsleistung: "Masterarbeit" (GPO 2013, FSB 2016)====== 
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-**Formalia sind in der GPO 2013, insbesondere in §§ 20, 21 und 22 geregelt.** 
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-Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben; in den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist allerdings festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist. 
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-Themensteller/innen (und damit zugleich Erstgutachter/innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrende mit entsprechender Prüfungsberechtigung (ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen) sein.  Als Zweitgutachter(in) können auch Nicht-Hochschullehrende gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind. Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html|Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie]]. 
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-Das **Thema der Masterarbeit** darf nicht die Themenstellung der (in der Regel vorher geschriebenen) Schriftlichen Hausarbeit übernehmen; Details sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Themensteller(in) ab. 
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-Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen. 
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-Die **Anmeldung der Masterarbeit** im Fach Deutsch erfolgt beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/med/formulare.html|mit den entsprechenden Formblättern **für das Fach Deutsch**]]. Es gibt für die Anmeldung keine Terminvorgaben.  
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