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Prüfungsleistung: Modulklausur (MAK): Anmeldeverfahren (GPO 2020)

Hinweise zum Gesamtverfahren

  1. Die tatsächliche Anmeldung zur MAK erfolgt über eCampus. Allerdings müssen Sie außerdem während der jeweils vor der MAK liegenden Anmeldefristen im Prüfungsamt der Fakultät für Philologie folgende Unterlagen abgeben:
    • Ihr Grunddatenblatt (ggf. eine Kopie davon, falls Sie im anderen Fach oder in EWL bereits das Original abgegeben haben)
    • Ihr B.A.-Zeugnis (in Kopie)
    • den Zulassungsbescheid zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (in Kopie)
    • Ihre aktuelle Studienbescheinigung
    • Bescheinigung über Ihr obligatorisches Beratungsgespräch (in Kopie)
  2. Voraussetzung für die Anmeldung zur MAK in eCampus nach GPO 2020 ist die Kreditierung der Vorlesungen A.1 bzw. B.1 (entsprechend dem Modul, zu dem Sie die MAK schreiben).
  3. Die Anmeldefrist in eCampus endet zwei Wochen vor dem Klausurtermin, die Abmeldefrist eine Woche vorher (gemäß GPO 2020, § 19). Diese Frist ist unabhängig von den Anmeldefristen des Prüfungsamtes (vgl. Punkt 1).
  4. Falls Sie sich in der Woche vor der Klausur oder am Klausurtag selbst abmelden wollen, müssen Sie dies unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie tun. Ihre Abmeldung muss glaubhaft begründet werden, ggf. müssen Sie ein Attest vorlegen (GPO 2020, § 21, Abs. 2).

Hinweise zur Anmeldung und Kreditierung in eCampus

Bitte beachten Sie:

1) , 2)
Bitte beachten Sie, dass Sie oben links das korrekte Semester gewählt haben.