Prüfungsleistung: "Klausur" (MAK) (GPO 2020)

Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) Deutsch legen zu § 23 der GPO 2020 fest:

In jedem Modul findet eine Modulprüfung statt, deren Note als Modulnote übernommen wird. […] In dem anderen Modul findet die Modulprüfung in Form einer ggf. elektronisch durchgeführten Klausur statt.

Die Modulklausur (MAK) kann absolviert werden, sofern mind. die Vorlesung des Moduls (A.1 oder B.1) erfolgreich absolviert wurde, in dem die MAK geschrieben wird. Zum Anmeldeverfahren vgl. hier.