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qehw_aep_med [2016/02/15 12:23] – haendel | qehw_aep_med [Unbekanntes Datum] (aktuell) – gelöscht - Externe Bearbeitung (Unbekanntes Datum) 127.0.0.1 | ||
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- | ======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)====== | ||
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- | Falls | ||
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- | - Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum erworben haben **und** | ||
- | - sich für einen Studienplatz im Studienfach Deutsch im Master-of-Education-Studiengang an der RUB beworben haben, | ||
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- | **muss** bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15. März, bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. September die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden.((Davon unabhängig, | ||
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- | Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen werden, Ihre Bewerbung verfiele dann. | ||
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- | =====Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch===== | ||
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- | Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.Ed.-Studienfach Deutsch läuft folgendermaßen ab: | ||
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- | - Sie laden den Antrag auf Äquivalenzfeststellung M.Ed. [[http:// | ||
- | - Sie scannen sowohl den Antragsteil für das M.Ed.-Studienfach Deutsch (Unterrichtsfach A, S. 2, oder B, S. 3; Unterrichtsfach B nur dann, wenn das andere Unterrichtsfach ebenfalls ein Kernfach ist((Kernfachdefinition: | ||
- | - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail **bis spätestens 1. März respektive 1. September** an [[mailto: | ||
- | - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, | ||
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- | =====Obligatorisches Beratungsgespräch für die Einschreibung in das M.Ed.-Studienfach Deutsch===== | ||
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- | //Der entsprechende Passus im Informationsbrief der PSE (vgl. [[http:// | ||
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- | Parallel bemühen Sie sich bitte um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. | ||
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- | <WRAP important round> | ||
- | **Bitte beachten Sie:** | ||
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- | *Eine Äquivalenzprüfung direkt in Sprechstunden kann nicht erfolgen! | ||
- | *Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen! | ||
- | *Die Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A. Germanistik erfolgt zentral über die Zulassungsstelle; | ||
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