Die Einschreibungsordnung der Ruhr-Universität (§ 5, Abs. 6; Hervorhebung hinzugefügt) verpflichtet Studierende, ihre RUB-E-Mail-Adresse für Studienbelange zu verwenden und regelmäßig abzurufen:
(6) Mit der Immatrikulation erhalten die Studierenden eine persönliche Benutzerkennung, die den Zugang zu elektronischen Diensten der Hochschule ermöglicht sowie eine persönlich zugeordnete E-Mail-Adresse. Zur Kommunikation per E-Mail ist innerhalb der Ruhr-Universität Bochum diese E-Mail-Adresse zu nutzen. Das Postfach ist mindestens wöchentlich abzurufen, da hierüber die hochschulinterne Kommunikation erfolgt.
Die Mitarbeiter:innen am Germanistischen Institut führen ihre E-Mail-Kommunikation mit Studierenden daher ausschließlich über deren RUB-E-Mail-Adresse. Bitte aktivieren Sie also unbedingt Ihr RUB-E-Mail-Konto und nutzen Sie ausschließlich die Ihnen zugeordnete RUB-E-Mail-Adresse für Ihre Kommunikation mit uns.
Bitte beachten Sie: