Was sind „Freie Veranstaltungen“ (Freier Bereich)?

Veranstaltungen als Teil des Moduls „B.A.: Freie Veranstaltungen (Freier Bereich)“ bzw. „M.A.: Freie Veranstaltungen (Freier Bereich)“ füllen den sog. Freien Bereich in Ihrem Studienverlauf und dienen der individuellen Modellierung des gewählten Studienprofils. In der Wahl der Veranstaltungen sind Sie im B.A.-/M.A.-Studium tatsächlich im Großen und Ganzen frei, sofern es sich um germanistische Veranstaltungen handelt (vgl. Fachspezifische Bestimmungen zu § 5 der GPO).

Bitte beachten Sie die Informationen zu den Regelungen ab Wintersemester 2025/26.

Grundsätzlich gilt:

Bitte beachten Sie außerdem:

Regelung ab Wintersemester 2025/26

Seit Wintersemester 2025/26 gilt:

  1. Proseminare und Hauptseminare müssen im B.A.-Studienfach Germanistik mit einer Modulprüfung (mündliche Prüfung oder Hausarbeit) abgeschlossen werden.
    1. Die Kreditierung der aktiven Mitarbeit ohne Modulprüfung ist für Proseminare und Hauptseminare für das B.A.-Studienfach Germanistik ausgeschlossen.
    2. Mit der Anmeldung zu einem Proseminar oder Hauptseminar für das B.A.-Studienfach Germanistik sind Sie automatisch für eine Modulprüfung angemeldet.
    3. Die aktive Mitarbeit wird unabhängig von der o.g. Kreditierungsregelung in Pro- und Hauptseminaren des B.A.-Studienfachs Germanistik weiterhin Voraussetzung dafür sein, im Seminar eine Modulprüfung ablegen zu können.
  2. Die fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Studium der Germanistik (alle FSB) legen fest, dass für den freien Bereich keine CP aus Modulprüfungen genutzt werden können.
    1. Da aufgrund der Änderung in Punkt 1, vgl. oben, Proseminare und Hauptseminare im B.A.-Studienfach Germanistik grundsätzlich mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden müssen, sind diese Pro- und Hauptseminare in der Konsequenz nicht mehr für den freien Bereich nutzbar.
    2. Für das Modul „Freier Bereich B.A.“ im B.A.-Studienfach Germanistik sind ab dem Wintersemester 2025/26 damit ausschließlich Vorlesungen, Tutorien, die Tätigkeit als Tutor:in oder Starthelfer:in, Übungen (mit Ausnahme der Übungen aus Grundkursmodulen) sowie Veranstaltungen der Berufsfeldorientierung nutzbar.
  3. Die hier genannten Änderungen gelten ausdrücklich für Pro- und Hauptseminare des B.A.-Studienfachs Germanistik ab Wintersemester 2025/26. Proseminare und Hauptseminare aus dem Sommersemester 2025 oder früher, die Ihnen mit aktiver Mitarbeit kreditiert wurden, bleiben Ihnen erhalten und dürfen weiterhin für das Modul „Freier Bereich B.A.“ genutzt werden.
  4. Im M.Ed.-Studienfach Deutsch und im M.A.-Studienfach Germanistik (1-Fach- und 2-Fächer-Studiengang können Hauptseminare weiterhin mit aktiver Mitarbeit und ohne Modulprüfung abgeschlossen werden und für Modul A/1 und Modul B/2 (M.Ed.) bzw. Aufbau- und Profilmodule (M.A.) und das Modul „Freier Bereich M.A.“ genutzt werden.
1)
Vgl. Fachspezifische Bestimmungen zu § 5 der GPO: „Die Erbringung von benoteten Studienleistungen oder Modulprüfungen in den Freien Veranstaltungen ist nicht möglich.“