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studienorganisation:allgemeines:fremdsprachenkenntnisse [2017/04/21 13:32] – haendel | studienorganisation:allgemeines:fremdsprachenkenntnisse [2023/11/21 11:15] (aktuell) – haendel | ||
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=====B.A.===== | =====B.A.===== | ||
- | **Ja.** | ||
- | Laut Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) müssen Sie für das B.A.-Studienfach Germanistik((Für das andere Studienfach gelten möglicherweise andere Voraussetzungen; | + | **Ja.**((Für das andere Studienfach gelten möglicherweise andere Voraussetzungen; |
- | Üblicherweise können Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse durch Ihr Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife nachweisen. Voraussetzung ist, dass Sie in der Regel | + | ====I. Erforderliche Deutschkenntnisse==== |
- | * eine 1. Fremdsprache (meist, aber nicht notwendigerweise Englisch) | + | Vorausgesetzt werden selbstverständlich adäquate Deutschkenntnisse (gemäß Prüfungsordnung). Studienbewerber: |
- | * eine 2. Fremdsprache | + | |
- | Wenn Sie -- aus welchen Gründen auch immer -- die erforderlichen Kenntnisse nicht durch Ihr Abiturzeugnis | + | ====II. Erforderliche Nachweise von Fremdsprachenkenntnissen für das B.A.-Studienfach Germanistik==== |
- | - wenn es sich um reine Sprachkurse handelt -- Landeskunde-, Kultur- oder Kombinationskurse | + | Gemäß Fachspezifischen Bestimmungen (FSB -- ' |
- | - wenn sie mit dem erforderlichen Sprachniveau abschließen. | + | >Für das Bachelorstudium im Fach Germanistik wird […] der Nachweis von zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, vorausgesetzt.\\ a) Als Fremdsprachen gelten neben den modernen Sprachen, die – wie Englisch – als Wissenschafts- bzw. Berufssprachen dienen, auch alte Sprachen, |
- | Diese Sprachkenntnisse müssen Sie spätestens bei der Anmeldung zur ersten | + | ====III. Nachweismöglichkeiten für die Erfüllung |
- | + | - Zeugnis oder Zertifikat über Kenntnisse moderner Fremdsprachen auf dem entsprechenden Kompetenzniveau, | |
- | + | - In Fällen, | |
- | =====M.A. und M.Ed.===== | + | - Kurse moderner Fremdsprachen |
+ | - Ein durch entsprechendes Zeugnis nachgewiesenes Latinum/ | ||
+ | - Nachgewiesene Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinums“ werden als 2. Fremdsprache (analog GER B1 mit Anteilen B2) gewertet. Grundlage für die Feststellung, | ||
+ | * Ein Nachweis dieser Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinum“ kann auch durch die bestandene Abschlussklausur an der Sprachübung Lateinisch II der RUB erfolgen. | ||
+ | * Zeugnisse externer Anbieter werden als Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinum“ anerkannt, wenn sie den durch das Schulministerium vorgegebenen Anforderungen genügen, vgl. Merkblatt zu den Anforderungen in den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch – Griechisch – Hebräisch bzw. Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch – Lateinisch – Hebräisch. | ||
- | In den germanistischen Master-Studiengängen (M.A. und M.Ed.) sind die o. g. Sprachkenntnisse Zulassungsvoraussetzung, | + | ====IV. Quellen/ |
+ | * Merkblatt zum Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife: | ||
+ | * Merkblatt zum Erwerb des Latinums: https:// | ||
+ | * Anforderungen in den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch – Griechisch – Hebräisch: https:// | ||
+ | * Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch – Lateinisch – Hebräisch: https:// | ||
+ | |||
+ | ====V. Fehlende Sprachkenntnisse bis zur Anmeldung des Abschlussmoduls nachweisen!==== | ||
+ | Sofern Sie diese Fremdsprachen-Kriterien nicht erfüllen, müssen Sie entsprechende Sprachkurse belegen, um die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Kenntnisse in den geforderten Fremdsprachen müssen bis zur bzw. bei der Anmeldung des Abschlussmoduls erworben bzw. nachgewiesen werden. | ||
+ | |||
+ | ====VI. Wichtige Hinweise zu den erforderlichen Fremdsprachenkenntnissen und deren Nachweis==== | ||
+ | * Eine der beiden Sprachen **muss** Englisch sein. | ||
+ | * Eine Pflicht, für Germanistik/ | ||
+ | * Falls Sie internationale: | ||
+ | * Die o. g. Sprachkenntnisse müssen Sie spätestens bei der Anmeldung zum Abschlussmodul in Germanistik erworben haben. | ||
+ | * Sprachnachweise werden für das Studienfach Germanistik __nicht__ in eCampus erfasst. Daher müssen Sie sie bei den Anmeldungen zu Prüfungen stets in geeigneter Form (Scan des Abiturzeugnisses o. ä.) dokumentieren. | ||
+ | * eCampus-Eintragungen von Fremdsprachenkenntnissen durch andere Fächer können ausschließlich dann akzeptiert werden, wenn aus der Eintragung ein entsprechendes Kompetenzniveau nach GER bzw. ein eindeutig formuliertes Kompetenzniveau im Falle alter Sprachen (z.B. " | ||
+ | |||
+ | |||
+ | =====Master: | ||
+ | |||
+ | Vorausgesetzt werden selbstverständlich adäquate Deutschkenntnisse (Niveau jeweils gemäß Prüfungsordnung), | ||
+ | |||
+ | In den germanistischen Master-Studiengängen (M.A. und M.Ed.) sind die o. g. Sprachkenntnisse Zulassungsvoraussetzung, | ||
=====Promotion===== | =====Promotion===== | ||
- | Falls Sie eine Promotion in der Germanistik ins Auge fassen, sollten Sie die besonderen Sprachanforderungen in den germanistischen Teilfächern (ggf. Latinum) rechtzeitig prüfen (vgl. jeweils aktuelle [[http:// | + | Falls Sie eine Promotion in der Germanistik ins Auge fassen, sollten Sie die besonderen Sprachanforderungen in den germanistischen Teilfächern (ggf. Latinum) rechtzeitig prüfen (vgl. jeweils aktuelle [[https:// |