Nein.
Die Fachspezifischen Bestimmungen sagen hierzu (§ 5): „Die Erbringung von benoteten Studienleistungen oder Modulprüfungen in den Freien Veranstaltungen ist nicht möglich.“
Bitte beachten Sie: Modulprüfungen dürfen auch in Modulen nicht zusätzlich zur geforderten Modulprüfung in der Kernveranstaltung abgelegt werden.