In Entwicklung einer angemessenen und dem Sinn der o. g. Regeln entsprechenden Praxis im Umgang mit Plagiaten, weiteren Täuschungsversuchen und Verstößen gegen die Eigenständigkeitserklärung setzt das Germanistische Institut diese Regelung folgendermaßen um:
Diese Regelungen, insbesondere zur Aktenkundigmachung, gelten analog für alle Arten von Täuschungsversuchen, z. B. (aber nicht nur) für Täuschungsversuche in Klausuren, Essays usw. sowie bei Verstößen gegen die Eigenständigkeitserklärung.
Im Regelfall werden Kolleg:innen, die ein Plagiat melden, gebeten, mit der:dem Studierenden ein Gespräch zu führen, in dem sich die:der Studierende zum Sachverhalt äußern kann (im Sinne einer Anhörung). Angeboten wird in der Regel, dass ein Mitglied der Geschäftsführung an diesem Gespräch teilnimmt (Leiter des Studienbüros oder Kustos). Zu Ausnahmen vgl. Punkte (3) und (4) unten.
Im Wiederholungsfall werden Plagiate, Täuschungsversuche usw. unabhängig von der Art des Plagiats direkt und ohne weiteres Gespräch an den zuständigen Gemeinsamen Prüfungsausschuss (GPA) gemeldet. In Fällen, in denen es um Abschlussarbeiten geht, wird zudem das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie informiert. Eine Anhörung würde dann durch den GPA erfolgen.
Plagiate, Täuschungsversuche usw. in Hauptseminararbeiten, die nach Art und Umfang Anlass zu dem Verdacht geben, dass mit Vorsatz und voller Täuschungsabsicht plagiiert, getäuscht usw. wurde, werden ebenfalls in der Regel nach Rücksprache mit der:dem meldenden Kolleg:in direkt und ohne weiteres Gespräch an den GPA gemeldet. Eine Anhörung würde dann durch den GPA erfolgen.
In Fällen, die nicht durch die Punkte (3) und (4) abgedeckt sind, erfolgt eine Meldung an den GPA je nach Prüfung des individuellen Falls und unter Berücksichtigung des Verlaufs des Gesprächs mit der:dem Studierenden (Punkt 2).
In den Fällen 3 und 4 werden grundsätzlich die:der Dekan:in sowie die:der Studiendekan:in der Fakultät für Philologie auf dem Dienstweg informiert, außerdem in Fällen nach 2, sofern eine Meldung an den GPA erfolgt.