Grundsätzlich gilt für Sie die (G)PO, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation in Kraft ist bzw. war.
Das bedeutet konkret:
Ausnahmen sind grundsätzlich nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass es einen Unterschied zwischen (G)PO und FSB gibt. FSB stellen die fachscharfe Regelung zu einer allgemeinen, in der Regel fächerübergreifenden (G)PO dar. Der Begriff FSB ersetzt damit den tradierten Begriff Studienordnung, meint aber grundsätzlich das Gleiche.
Es gilt:
Aus nicht ersichtlichen Gründen kann in eCampus keine Eintragung wie „GPO 2016, FSB 2018“ (Beispiel oben) erfolgen; stattdessen erscheint dort etwa für das oben genannte Beispiel unter Fachabschlusskombination
:
Germanistik, Bachelor (zwei Fächer) mit Optionalbereich – PO-Version 2018 – [Fachsemester]
.
Übersichten über (G)PO und zugehörige FSB finden Sie unten auf dieser Seite.
Ein Wechsel in eine neue (G)PO ist in der Regel ohne Probleme möglich; wenn Sie allerdings erst einmal zu einer neuen PO gewechselt haben, ist ein ‚Rück-Wechseln‘ zur alten (G)PO nicht mehr möglich!
Unabhängig davon können Ihnen selbstverständlich Leistungen aus alten (G)PO für eine neue (G)PO angerechnet werden; in der Germanistik ist dafür der Kustos zuständig. Details finden Sie hier.