Die Fachspezifischen Bestimmungen sagen hierzu (§ 11):
Der Zugang zum SM eines Teilfaches (SM1 oder SM2) ist erst dann möglich, wenn das VM des entsprechenden Teilfaches inklusive der Modulprüfung abgeschlossen ist.
In der Praxis bedeutet das, dass Sie noch nicht alle drei Vertiefungsmodule abgeschlossen haben müssen, aber mindestens das Vertiefungsmodul aus dem Teilfach, aus dem auch Ihr Schwerpunktmodul stammt, wenn Sie die Kernveranstaltung dieses Schwerpunktmoduls belegen wollen
Am Beispiel: Wenn Sie die Kernveranstaltung im Schwerpunktmodul Germanistische Mediävistik belegen wollen, müssen Sie mindestens das Vertiefungsmodul Mediävistik abgeschlossen haben.
Als abgeschlossen gilt ein Modul dann, wenn Sie alle erforderlichen Veranstaltungen besucht und die Modulprüfung abgelegt haben.