Nein. Die Fachspezifischen Bestimmungen (§ 5) sagen hierzu (Hervorhebung hinzugefügt):
Studierende können die Schwerpunktmodule in einem Teilfach oder in zwei Teilfächern absolvieren. Falls zwei Schwerpunktmodule aus einem Teilfach absolviert werden, muss es sich um unterschiedliche Schwerpunktmodule innerhalb dieses Teilfaches handeln.
Beide SM dürfen also aus dem gleichen Teilfach stammen, müssen aber unterschiedliche SM sein: Zwei linguistische SM sind zum Beispiel gestattet, sofern es sich um zwei unterschiedliche linguistische SM handelt!