Darf ich zweimal das gleiche Schwerpunktmodul (SM) belegen?

Diese Informationen gelten nur dann, wenn Sie nach GPO 2016 mit FSB 2018 studieren.

Nein. Die Fachspezifischen Bestimmungen (§ 5) sagen hierzu (Hervorhebung hinzugefügt):

Studierende können die Schwerpunktmodule in einem Teilfach oder in zwei Teilfächern absolvieren. Falls zwei Schwerpunktmodule aus einem Teilfach absolviert werden, muss es sich um unterschiedliche Schwerpunktmodu-le innerhalb dieses Teilfaches handeln.

Beide SM dürfen also aus dem gleichen Teilfach stammen, müssen aber unterschiedliche SM sein: Zwei linguistische SM sind zum Beispiel gestattet, sofern es sich um zwei unterschiedliche linguistische SM handelt!