studienorganisation:m_allg:uebergangssemester
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studienorganisation:m_allg:uebergangssemester [2018/04/24 10:18] haendel
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 +{{tag> Studienorganisation_M.A. Studienorganisation_M.Ed.}}
 +======Darf ich bereits Veranstaltungen für den Master studieren, obwohl ich mein B.A.-Studium noch nicht beendet habe ("Übergangssemester")?======
  
 +=====Für den M.Ed.: nein!=====
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 +Da das Studienfach Deutsch (M.Ed.)  [[http://www.germanistik.ruhr-uni-bochum.de/zulassungsbeschraenkung-nc-fuer-m-ed-deutsch-und-m-a-germanistik-beschlossen/|seit dem Wintersemester 2015/16 örtlich zulassungsbeschränkt]] ist, ist ein Belegen von Veranstaltungen erst dann möglich, wenn Sie einen Studienplatz für das Studienfach Deutsch erhalten haben und dafür immatrikuliert sind.
 +
 +=====Regelung für den M.A.=====
 +Grundsätzlich können Sie nur Veranstaltungen für den Studiengang studieren, für den Sie auch eingeschrieben sind. Allerdings gibt es am Germanistischen Institut eine Kulanzregelung, nach der Sie für den M.A. (genau) ein sog. Übergangssemester in Anspruch nehmen dürfen. Das bedeutet konkret, dass Sie im letzten Semester Ihres B.A.-Studiums bereits Veranstaltungen für den M.A. (1-Fach- und 2-Fächer-Studiengang) belegen können, die ihnen auch im M.A.-Studiengang angerechnet werden, sofern Sie diesen direkt im Anschluss (= im Folgesemester) beginnen (Zeitpunkt der Umschreibung).
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 +**Formale Voraussetzung** ist, dass Sie in der Germanistik bereits alle B.A.-Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben müssen; lediglich im zweiten Studienfach dürfen noch B.A.-Studien-/Prüfungsleistungen fehlen. Für die Erfüllung dieser formalen Voraussetzung müssen Sie Sorge tragen; sie wird grundsätzlich erst nachträglich geprüft, d. h. wenn Sie die Anerkennung der im Übergangssemester belegten Veranstaltungen wünschen.
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 +**Bitte beachten Sie:**
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 +  * Früher belegte Veranstaltungen werden grundsätzlich nicht angerechnet.
 +  * Modulprüfungen für den M.A. können im Übergangssemester nicht abgelegt werden.
 +  * **Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für den M.Ed. (Studienfach Deutsch), vgl. oben.**