Die Fachspezfischen Bestimmungen sagen dazu hierzu Folgendes (§ 5):
In den Teilfächern Germanistische Linguistik und Germanistische Mediävistik dürfen AM mehrfach belegt werden, wenn sie jeweils aus unterschiedlichen Veranstaltungen zusammengestellt werden. Im Teilfach Neuere deutsche Literaturwissenschaft darf genau ein AM doppelt belegt werden, wenn es jeweils aus unterschiedlichen Veranstaltungen zusammengestellt wird.