Muss ich im M.Ed.-Studienfach Deutsch eine mediävistisch oder sprachhistorisch ausgerichtete Veranstaltung belegen?

Ja.

Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB = ‚Studienordnung‘) Deutsch zur GPO regeln hierzu eindeutig: „Insgesamt muss mindestens eine Veranstaltung mit mediävistischer oder sprachgeschichtlicher Ausrichtung besucht werden.“ Dabei kann es sich nur um ein Hauptseminar in Modul A oder Modul B handeln, da weder die curricular vorgeschriebenen Vorlesungen (A.1, B.1, PS1) noch die Übung A.4 noch das Begleitseminar zum Praxissemester PS2 mit entsprechender Ausrichtung angeboten werden.

Sofern ein entsprechendes Angebot vorliegt, ist es unerheblich, ob es sich bei dem Hauptseminar mit mediävistischer oder sprachgeschichtlicher Ausrichtung um ein fachwissenschaftliches (A.2, B.2) oder fachwissenschaftliches (A.3, B.3) handelt. Hauptseminare, mit denen Sie die o.g. Obligatorik erfüllen können, sind in eCampus mit dem Zusatz (M/SG) im Titel gekennzeichnet.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Studium des M.Ed.-Studienfaches Deutsch nicht ordnungsgemäß abschließen können, wenn Sie die o.g., per GPO/FSB vorgeschriebene Obligatorik nicht erfüllt haben.