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- | * Neben den erforderlichen Deutschkenntnissen müssen Sie Kenntnisse der englischen Sprache und einer weiteren | + | * Neben den erforderlichen Deutschkenntnissen müssen Sie Kenntnisse der englischen Sprache und einer weiteren |
- | * Falls Sie internationale(r) Studierende(r) sind, wird in der Regel Ihre Muttersprache (sofern nicht Deutsch) als weitere (Fremd-)Sprache anerkannt. | + | |
* Um Ihre Englischkenntnisse nachzuweisen, | * Um Ihre Englischkenntnisse nachzuweisen, | ||
* Gegebenenfalls müssen fehlende Sprachkenntnisse bis zur ersten Prüfungsanmeldung nachgeholt werden. | * Gegebenenfalls müssen fehlende Sprachkenntnisse bis zur ersten Prüfungsanmeldung nachgeholt werden. | ||
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