Benötige ich Fremdsprachenkenntnisse, und wie werden diese angerechnet?
Neben den erforderlichen Deutschkenntnissen müssen Sie Kenntnisse der englischen Sprache und einer weiteren Fremdsprache nachweisen. Falls Sie internationale:r Studierende:r sind, wird in der Regel Ihre Erstsprache (sofern nicht Deutsch) als weitere (Fremd-)Sprache anerkannt.
Ihre Englischkenntnisse weisen Sie über eine beglaubigte (und ggf. übersetzte) Kopie Ihres Schulzeugnisses oder eines entsprechenden Zertifikats/Diploms nach. Die Kenntnisse sollten im 1. Fachsemester überprüft werden; gehen Sie dazu bitte in die Sprechstunde von Herrn Dr. Händel.
Gegebenenfalls müssen fehlende Sprachkenntnisse bis zur ersten Prüfungsanmeldung (Abschlussmodul respektive MAK/Studienprojekt) bzw. bis zur Anmeldung zum Profilsemester nachgeholt werden.
international/fremdsprachenkentnisse.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/11 08:17 von haendel