Die u.g. Prozesse, für die das Studienbüro Germanistik zuständig ist, laufen ausschließlich über das Onlineverfahren ab. Bitte beachten Sie:
Für die Formblätter im B.A. und M.A. werden Sie in der Regel auf das Prüfungsportal Philologie (PPP) weitergeleitet; auf dieser Seite werden die Formblattverfahren für die gesamte Philologie gebündelt. Die Seite finden Sie hier: https://www.formblattverfahren-philologie.rub.de/
Bevor Sie das Onlineverfahren – egal ob mit oder ohne PDF-Formular – nutzen, müssen Sie
Studiengang | Anmeldeverfahren bzw. ‚Formblatt‘ | Verfahren1) |
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B.A. Germanistik | ||
B.A. | Mindestvoraussetzungen: Anmeldung zum Abschlussmodul (bislang Formblatt P1b, jetzt ohne PDF-Formular) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
B.A. | Mindestvoraussetzungen: Anmeldung zur Abschlussarbeit (Formblatt B, jetzt ohne PDF-Formular – vgl. Hinweis oben) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
B.A. | Studienabschlussbescheinigung (bislang Formblatt C, jetzt ohne PDF-Formular) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
1-Fach-M.A. Germanistik (FSB 2021) | ||
1-Fach-M.A. | Mindestvoraussetzungen: Anmeldung zur Abschlussarbeit (bislang Formblatt B, jetzt ohne PDF-Formular – vgl. Hinweis oben) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
1-Fach-M.A. | Studienabschlussbescheinigung (bislang Formblatt C, jetzt ohne PDF-Formular) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
1-Fach-M.A. Germanistik (FSB 2016/18) | ||
1-Fach-M.A. | Mindestvoraussetzungen: Anmeldung zum Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung (bislang Formblatt P1b, jetzt ohne PDF-Formular) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
1-Fach-M.A. | Mindestvoraussetzungen: Anmeldung zum Abschlussmodul im zweiten Teilfach (bislang Formblatt P2b, jetzt ohne PDF-Formular) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
1-Fach-M.A. | Mindestvoraussetzungen: Anmeldung zur Abschlussarbeit (Formblatt B, jetzt ohne PDF-Formular – vgl. Hinweis oben) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
1-Fach-M.A. | Studienabschlussbescheinigung (bislang Formblatt C, jetzt ohne PDF-Formular) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
2-Fächer-M.A. Germanistik (FSB 2016/18) | ||
2-Fächer-M.A. | Mindestvoraussetzungen: Anmeldung zum Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung (bislang Formblatt P1b, jetzt ohne PDF-Formular) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
2-Fächer-M.A. | Mindestvoraussetzungen: Anmeldung zur Abschlussarbeit (Formblatt B, jetzt ohne PDF-Formular – vgl. Hinweis oben) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
2-Fächer-M.A. | Studienabschlussbescheinigung (bislang Formblatt C, jetzt ohne PDF-Formular) | Onlineverfahren ohne PDF-Formular [Link zu PPP] |
M.Ed. Deutsch | ||
M.Ed. | Nachweis über alle erforderlichen Studienleistungen im M.Ed.-Studienfach Deutsch (Formblatt A) | Onlineverfahren mit PDF-Formular |
M.Ed. | Mindestvoraussetzungen: Anmeldung zur M.Ed.-Arbeit Deutsch | Onlineverfahren mit PDF-Formular |
Sonstige Formblätter | ||
BAFöG | Formblatt 5: Bescheinigung über Leistungen des 4. Fachsemesters im B.A.-Studienfach Germanistik | Onlineverfahren mit PDF-Formular |
UBB | ausschließlich für den Wechsel an eine andere Hochschule: Unbedenklichkeitsbescheinigung | Onlineverfahren mit PDF-Formular |
Umschreibung in den M.Ed. | ausschließlich für RUB-Absolvent:innen, die sich nach Abschluss des B.A.-Studiums in den M.Ed.-Studiengang umschreiben wollen: Nachweis der fachlichen Voraussetzungen für RUB-Absolvent:innen | Onlineverfahren mit PDF-Formular |
Für das Onlineverfahren ohne PDF-Formular sind für die Anmeldung von Abschlussmodulen und die Ausstellung der Studienabschlussbescheinigung im B.A. und M.A., außerdem für die Bestätigung der Mindestvoraussetzungen für Abschlussarbeiten im B.A. und M.A. (vgl. aber Hinweis oben!) keine Formblätter/PDF-Formulare mehr erforderlich. Vielmehr läuft die Prüfung ausschließlich über das Online-Verfahren und per E-Mail.
Bitte beachten Sie:
Sind Leistungen nicht in eCampus kreditiert, fehlen Sprachnachweise usw., erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung vom Fachbeauftragten. In diesem Fall beheben Sie bitte die Probleme und stoßen danach das Verfahren mit Schritt 1 neu an.
Für BAFöG-Bescheinigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und alle Formblätter rund um den M.Ed. sind nach wie vor Formblätter erforderlich. Das liegt daran, dass andere Fakultäten/Fächer/Institutionen sich (noch) nicht am vollständig online durchgeführten Verfahren beteiligen bzw. die PSE eine digitale Aktenführung (noch) nicht ermöglicht.
Bitte beachten Sie:
Ihr Formblatt wird weder ans Prüfungsamt geschickt, noch erhalten Sie eine Nachricht darüber, dass Sie es abholen sollen – wenn Sie also nichts unternehmen, bleibt das Formblatt schlicht im Studienbüro. Falls Sie dadurch Fristen verpassen o. ä., geht das zu Ihren Lasten.