BAFöG: Bescheinigung über die Leistungen des 4. B.A.-Fachsemesters Germanistik
Das Online-Verfahren für BAFöG-Bescheinigungen ruht in der Zeit vom 12. bis zum 21. April 2025.
Hinweise:
Bitte lesen Sie die Hinweise in den Formularfeldern sorgfältig durch und beachten Sie sie auch.
Als E-Mail-Adresse geben Sie bitte Ihre RUB-Adresse an. Diese muss auf ruhr-uni-bochum.de oder auf rub.de enden; edu.ruhr-uni-bochum.de bzw. edu.rub.de funktionieren ebenfalls.
Ein * markiert ein Pflichtfeld.
Dieses Verfahren gilt ausschließlich für die übliche Bescheinigung der Leistungen nach dem 4. Fachsemester (Formblatt 5) gilt. In allen anderen Fällen (Bescheinigungen für andere Fachsemester, Auslands-BAFöG etc.) wenden Sie sich direkt an Herrn Dr. Händel.
Eine Rückmeldung erhalten Sie ausschließlich über diese Seite.