In der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis zum 6. Januar 2025 (beide Tage einschließlich) ruht das Onlineverfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Alle Unterlagen, die bis Mittwoch, 18. Dezember 2024, vollständig eingereicht werden, werden noch bearbeitet; die entsprechenden Formblätter können dann noch – sofern alle Voraussetzungen für die Unterschrift erfüllt sind – am Donnerstag, 19. Dezember 2024, im Studienbüro abgeholt werden.
Hinweise: