Hochschulwechsel & Fachwechsel
Diese Fälle sind zu unterscheiden:
| mit Hochschulwechsel | ohne Hochschulwechsel | |
| kein Fachwechsel1) | z. B. von der Uni Düsseldorf, Studienfach Germanistik (mit Anteilen aus allen drei Teilfächern) → für M.A. und M.Ed.: immer Äquivalenzprüfung erforderlich; ggf. gewünschte Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten immer erst nach Feststellung der Äquivalenz und Zulassung → für Wechsel innerhalb des B.A. ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten erforderlich | — |
| Fachwechsel2) | z. B. von der Universität Lüneburg, Studienfach Kulturwissenschaften, oder von der Universität Erfurt, Studiengang Literaturwissenschaft → ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten | innerhalb der Ruhr-Universität Bochum von einem anderen, ‚affinen‘ Studiengang, z. B. Wechsel aus dem B.A.-Studienfach Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft → ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten |
Grundsätzliches
Sie können und dürfen keine Veranstaltungen besuchen und insbesondere keine CP („Scheine“) erwerben, sofern Sie nicht für Germanistik bzw. Deutsch eingeschrieben sind!3)
Es gilt:
- Sie können nur dann an Veranstaltungen für Studiengänge bzw. Studienfächer teilnehmen bzw. Studienleistungen erbringen, wenn Sie auch dafür immatrikuliert sind. Solange Sie also nicht für Germanistik bzw. Deutsch ordentlich an der RUB immatrikuliert sind, können Sie sich per eCampus nicht für germanistische Veranstaltungen anmelden; Sie erhalten auch keine CP, Teilnahmebescheinigungen o. ä. (Ausnahme: germanistische Veranstaltungen als Ergänzungsbereich eines anderen Studienfaches als Germanistik im 1-Fach-M.A.-Studiengang an der RUB).
- Das Studienfach Germanistik ist im 2-Fach-B.A.-Studiengang zulassungsbeschränkt. Die Aufnahme des Studiums erfordert daher grundsätzlich eine Bewerbung um einen Studienplatz.
Äquivalenzprüfung M.Ed. und M.A.
- Deutsch im M.Ed.
Für das Studienfach Deutsch im M.Ed. nutzen Sie bitte dieses Verfahren, wenn Sie die Hochschule wechseln oder einen Quereinstieg anstreben: Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)! - Germanistik im M.A.
Für das Studienfach Germanistik im M.A. nutzen Sie bitte dieses Verfahren, wenn Sie die Hochschule wechseln oder einen Quereinstieg anstreben: Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik (Master of Arts, nicht Master of Education!)!
Informationen zur obligatorischen Beratung für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch finden Sie hier.
Weitere Informationen
Nacherfassung anerkannter Veranstaltungen
Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie anerkannte Veranstaltungen anderer Universitäten (des In- und Auslands) und auch alte Papierscheine selbst in eCampus eintragen und dann bestätigen lassen können.
3)
Das gilt ausdrücklich auch für die Umschreibung in einen Master-Studiengang: Für einen Master-Studiengang dürfen Sie erst in dem Semester Lehrveranstaltungen belegen und Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, in dem Sie für diesen Master-Studiengang ein-/umgeschrieben sind; frühere Kulanzregelungen laufen zum 31.03.2024 aus.