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Bitte beachten Sie:

  • Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen.
  • Das unten beschriebene Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen!
  • Für internationale Studierende gelten andere Regelungen, vgl. Informationen des International Office.
  • Alle Fragen die Zulassung zum M.Ed.-Studium in Bochum insgesamt – also für beide M.Ed.-Studienfächer sowie die Bildungswissenschaften – beantwortet Ihnen die Zeugnis- und Zulassungsstelle der Professional School of Education der RUB (PSE).

Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)

Falls Sie

  • Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) nicht an der Ruhr-Universität Bochum, sondern an einer anderen inländischen Hochschule erworben haben und
  • sich für einen Studienplatz im Studienfach Deutsch im Master-of-Education-Studiengang an der RUB einschreiben wollen,

muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne die Feststellung der Äquivalenz können Sie nicht immatrikuliert werden.

Die Fachspezifischen Bestimmungen zum M.Ed.-Studienfach Deutsch legen in Konkretisierung von § 5 der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den M.Ed. (GPO) 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen fest, darunter die Studienleistungen, die erbracht sein müssen, damit keine wesentlichen Unterschiede bestehen (Feststellung der Äquivalenz – Punkte (a) und (b); zum obligatorischen Beratungsgespräch vgl. unten):

Die Zulassung setzt die Teilnahme an einem obligatorischen Beratungsgespräch voraus. Über diese Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die obligatorische Beratung erfolgt in der Regel in Form einer allgemeinen, ggf. elektronisch durchgeführten Informationsveranstaltung.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutsch-sprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ihre Sprachkompetenzen über ein Sprachzeugnis nachweisen. Dafür werden folgende Niveaus festgelegt: DSH-3 oder TestDaF 2×5 und 2×4 (Leseverstehen Niveaustufe 5, ein weiterer Prüfungsteil Niveaustufe 5, die beiden restlichen Prüfungsteile Niveaustufe 4).

Die Äquivalenz eines Studienabschlusses zum Bachelor-Abschluss des an der RUB studierbaren Faches Germanistik wird grundsätzlich festgestellt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zum auf das M.Ed.-Studium hinführenden Bachelor-Abschluss bestehen.

Für die Zulassung in den M.Ed.-Studiengang im Fach Deutsch sind folgende Studienleistungen nachzuweisen:
a) Kenntnisse in den Teilfächern Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik und Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Grundkurs-/Vertiefungsmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von jeweils mindestens 12 CP;
b) fortgeschrittene Kenntnisse in einem oder zweien der Teilfächer Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Schwerpunktmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von insgesamt mindestens 18 CP.

Nur wenn diese Bedingungen erfüllt werden, ist eine Zulassung möglich (gemäß GPO 2020, § 5). Eine Zulassung unter fachlichen Auflagen ist ausdrücklich nicht mehr möglich. Fragen dazu richten Sie bitte an die Professional School of Education.

Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch

  1. Sie laden den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang Master of Education (GPO-M.Ed. 2020) an der Ruhr-Universität Bochum von den Seiten der PSE herunter und füllen ihn sorgfältig aus. Außerdem lesen Sie bitte gründlich und sorgfältig die Informationen, die Sie auf den ersten Seiten des Antragsformulars finden.
  2. Sie scannen alle relevanten Zeugnisse und Unterlagen ein. Bitte benennen Sie die Dateien so, dass Sie Ihnen zuzuordnen sind.
    • Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, zum Beispiel offizielle Übersichten über Ihre Studienleistungen, Transcript of Records usw.
    • Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung – eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich!
  3. Sie übersenden alle ausgefüllten1) und eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig2) an germanistik-aequivalenzpruefung@rub.de.
  4. Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie auch die Unterlagen verschickt haben. Die ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Seite des Antrags erhalten Sie danach über das Studienbüro Germanistik. Dieses finden Sie auf dem Campus der RUB im Gebäude GB, Etage 4, Zimmer 39. 3)
  5. Diese Antragsunterlagen reichen Sie bitte im Anschluss bei der PSE ein. Die Einschreibung selbst läuft über das Studierendensekretariat der RUB.

Obligatorisches Beratungsgespräch vor der Einschreibung in das M.Ed.-Studienfach Deutsch

Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, noch nicht für die Äquivalenzprüfung!

Aktuell erhalten Sie diese Bescheinigung über obligatorische Beratungsgespräch für das M.Ed.-Studienfach Deutsch über die erfolgreiche Teilnahme an einem Moodle-Kurs. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Moodle-System der Ruhr-Universität Bochum eventuell zunächst ein Konto anlegen müssen, bevor Sie auf den Kurs zugreifen können.

Vgl. auch Obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang: M.A. Germanistik, M.Ed. Deutsch.

Bescheinigung über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen: Hinweis für B.A.-Absolvent:innen der RUB mit an der RUB abgeschlossenem B.A.-Studienfach Germanistik

Sofern Sie Ihren B.A.-Abschluss mit B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, wird das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen für die Umschreibung nach der obligatorischen Beratung über das Studienbüro Germanistik festgestellt.

Bitte legen Sie dazu im Studienbüro Germanistik während der Öffnungszeiten folgende Unterlagen vor:

  1. vorausgefüllte Bescheinigung über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang Master of Education der PSE für das M.Ed.-Studienfach Deutsch (Blatt 1 bzw. Blatt 2)
  2. B.A.-Zeugnis der RUB bzw. entsprechende Abschlussbescheinigung der RUB, sofern das Zeugnis noch nicht ausgestellt wurde (vgl. hier

Die unterschriebene Bescheinigung über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für das M.Ed.-Studienfach Deutsch können Sie etwa eine Woche später im Studienbüro Germanistik abholen.

1)
ausgefüllter Antragsteil für das M.Ed.-Studienfach Deutsch: Unterrichtsfach A, S. 2, oder B, S. 3; Unterrichtsfach B nur dann, wenn das andere Unterrichtsfach ebenfalls ein Kernfach ist; zur Kernfachdefinition: vgl. o.g. Antrag
2)
Fristen für die Einschreibung erhalten Sie beim Studierendensekretariat der RUB.
3)
Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie auf der Homepage des Studienbüros im Beratungsportal Germanistik; einen Lageplan der RUB finden Sie hier.
qehw/aep_med.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/17 18:57 von haendel