Bitte beachten Sie:
Falls Sie
muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne die Feststellung der Äquivalenz können Sie nicht immatrikuliert werden.
Internationale Studierende müssen sich online bewerben; die Äquivalenzprüfung erfolgt dann im Rahmen dieser Bewerbung, nicht auf dem hier beschriebenen Weg! Vgl. Informationen des International Office.
Die Fachspezifischen Bestimmungen zum M.Ed.-Studienfach Deutsch legen in Konkretisierung von § 5 der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den M.Ed. (GPO) 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen fest, darunter die Studienleistungen, die erbracht sein müssen, damit keine wesentlichen Unterschiede bestehen (Feststellung der Äquivalenz – Punkte (a) und (b); zum obligatorischen Beratungsgespräch vgl. unten):
Die Zulassung setzt die Teilnahme an einem obligatorischen Beratungsgespräch voraus. Über diese Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die obligatorische Beratung erfolgt in der Regel in Form einer allgemeinen, ggf. elektronisch durchgeführten Informationsveranstaltung.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutsch-sprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ihre Sprachkompetenzen über ein Sprachzeugnis nachweisen. Dafür werden folgende Niveaus festgelegt: DSH-3 oder TestDaF 2×5 und 2×4 (Leseverstehen Niveaustufe 5, ein weiterer Prüfungsteil Niveaustufe 5, die beiden restlichen Prüfungsteile Niveaustufe 4).
Die Äquivalenz eines Studienabschlusses zum Bachelor-Abschluss des an der RUB studierbaren Faches Germanistik wird grundsätzlich festgestellt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zum auf das M.Ed.-Studium hinführenden Bachelor-Abschluss bestehen.
Für die Zulassung in den M.Ed.-Studiengang im Fach Deutsch sind folgende Studienleistungen nachzuweisen:
a) Kenntnisse in den Teilfächern Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik und Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Grundkurs-/Vertiefungsmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von jeweils mindestens 12 CP;
b) fortgeschrittene Kenntnisse in einem oder zweien der Teilfächer Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Schwerpunktmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von insgesamt mindestens 18 CP.
Nur wenn diese Bedingungen erfüllt werden, ist eine Zulassung möglich (gemäß GPO 2020, § 5). Eine Zulassung unter fachlichen Auflagen ist ausdrücklich nicht mehr möglich. Fragen dazu richten Sie bitte an die Professional School of Education.
Internationale Studierende müssen sich online bewerben; die Äquivalenzprüfung erfolgt dann im Rahmen dieser Bewerbung, nicht auf dem hier beschriebenen Weg! Vgl. Informationen des International Office.
Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, noch nicht für die Äquivalenzprüfung!
Aktuell erhalten Sie diese Bescheinigung über obligatorische Beratungsgespräch für das M.Ed.-Studienfach Deutsch über die erfolgreiche Teilnahme an einem Moodle-Kurs. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Moodle-System der Ruhr-Universität Bochum eventuell zunächst ein Konto anlegen müssen, bevor Sie auf den Kurs zugreifen können.
Vgl. auch Obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang: M.A. Germanistik, M.Ed. Deutsch.
Sofern Sie Ihren B.A.-Abschluss mit B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, wird das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen für die Umschreibung nach der obligatorischen Beratung über das Studienbüro Germanistik festgestellt.
Bitte legen Sie dazu im Studienbüro Germanistik während der Öffnungszeiten folgende Unterlagen vor:
Die unterschriebene Bescheinigung über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für das M.Ed.-Studienfach Deutsch können Sie etwa eine Woche später im Studienbüro Germanistik abholen.