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Obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang: M.A. Germanistik, M.Ed. Deutsch

Bitte beachten Sie:

  • Die obligatorische Studienberatung im 4. Fachsemester B.A., die in der Regel einmal pro Semester zentral durchgeführt wird, ersetzt ausdrücklich nicht die obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang.
  • Die obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang (M.A. Germanistik, M.Ed. Deutsch) absolvieren Sie bitte in Ihrem letzten B.A.-Semester, also unmittelbar im Semester vor der Umschreibung. In Fällen, in denen die obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang früher absolviert worden ist, hat dies in der Vergangenheit punktuelle zur Ablehnung der Umschreibung durch das Studierendensekretariat geführt.
  • Für internationale Studierende, die ein Masterstudium Germanistik/Deutsch am Germanistischen Institut der RUB aufnehmen wollen, gelten andere Regelungen.

Beratung für den M.A. Germanistik

Um die Bescheinigung für ein obligatorisches Beratungsgespräch für den M.A. Germanistik zu erhalten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Arbeiten Sie die relevanten Dokumente zum angestrebten M.A.-Studiengang sorgfältig durch (1-Fach-M.A. oder 2-Fächer-M.A.); Sie finden diese Dokumente hier.
  2. Berücksichtigen Sie dabei bitte auch die Informationen hier im Beratungsportal.
  3. Bitte senden Sie im Anschluss eine E-Mail mit folgenden Informationen an den Kustos, Herrn Dr. Händel:
    1. Ihre Fragen zum Studienverlauf und Studienorganisation;
    2. eine kurze Skizze, wie Sie Ihr Germanistik-M.A.-Studium planen (ganz grob auf Modulebene) und mit welcher Perspektive Sie im M.A. studieren wollen;
    3. falls Sie das B.A.-Studienfach Germanistik an der Ruhr-Universität abgeschlossen haben: B.A.-Zeugnis und B.A.-Transcript als PDF, sodass die formale Bestätigung der Äquivalenz gleichzeitig erfolgen kann;
    4. falls Sie von einer anderen Uni oder aus einem anderen Fach in die Bochumer Germanistik, ist eine separate Äquivalenzprüfung erforderlich; Informationen dazu finden Sie hier.
  4. Im Anschluss stellt Ihnen Herr Dr. Händel dann die Bescheinigung aus, die Sie über das Studienbüro Germanistik erhalten.

Beratung für den M.Ed. Deutsch

Die obligatorische Studienberatung für die Einschreibung in den M.Ed. Deutsch findet in Form eines Moodle-Kurses statt. Sie können sich selbst in diesen Kurs einschreiben (Kennwort: Beratung!). Bitte arbeiten Sie Präsentation und offizielle Dokumente durch. Bearbeiten Sie bitte anschließend den Test, nach dessen erfolgreichem Absolvieren wir Ihnen die Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch ausstellen.

Falls Sie (noch) keine RUB-E-Mail-Adresse und damit keinen automatischen Moodle-Zugang haben, müssen Sie zunächst ein Moodle-Konto erstellen.

Bitte beachten Sie:

  • Bescheinigungen werden einmal pro Monat ausgestellt, in der Regel zum Monatsende; sehen Sie daher von Rückfragen vor Ablauf dieser Frist ab.
  • B.A.-Absolvent:innen der RUB mit an der RUB abgeschlossenem B.A.-Studienfach Germanistik beachten bitte diese Hinweise zur Feststellung der fachlichen Voraussetzungen.
  • Andere Absolvent:innen müssen die Äquivalenz ihres Abschlusses förmlich feststellen lassen. Hinweise dazu für das M.Ed.-Studienfach finden Sie hier.

M.A.-Beratung für internationale Studierende

Bitte nehmen Sie direkt nach Ihrer Zulassung Kontakt mit Herrn Dr. Händel auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, nachdem Sie zum Studium zugelassen worden sind.

Informationen zur Ein- bzw. Umschreibung

studienorganisation/allgemeines/beratungsgespraech.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/24 14:29 von haendel