Obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang: M.A. Germanistik, M.Ed. Deutsch

Bitte beachten Sie:

  • Die obligatorische Studienberatung im 4. Fachsemester B.A., die in der Regel einmal pro Semester zentral durchgeführt wird, ersetzt ausdrücklich nicht die obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang.
  • Die obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang (M.A. Germanistik, M.Ed. Deutsch) absolvieren Sie bitte in Ihrem letzten B.A.-Semester, also unmittelbar im Semester vor der Umschreibung. In Fällen, in denen die obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang früher absolviert worden ist, hat dies in der Vergangenheit punktuelle zur Ablehnung der Umschreibung durch das Studierendensekretariat geführt.
  • Für internationale Studierende, die ein Masterstudium Germanistik/Deutsch am Germanistischen Institut der RUB aufnehmen wollen, gelten andere Regelungen.

Beratung für den M.A. Germanistik

Um die Bescheinigung die obligatorische Beratung für den M.A. Germanistik zu erhalten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Arbeiten Sie die relevanten Dokumente zum angestrebten M.A.-Studiengang sorgfältig durch (1-Fach-M.A. oder 2-Fächer-M.A.); Sie finden diese Dokumente hier.
  2. Berücksichtigen Sie dabei bitte auch die Informationen hier im Beratungsportal.
  3. Bitte senden Sie im Anschluss eine E-Mail mit folgenden Informationen an den Kustos, Herrn Dr. Händel:
    1. Ihre Fragen zum Studienverlauf und Studienorganisation;
    2. eine kurze Skizze, wie Sie Ihr Germanistik-M.A.-Studium planen (ganz grob auf Modulebene) und mit welcher Perspektive Sie im M.A. studieren wollen;
    3. falls Sie das B.A.-Studienfach Germanistik an der Ruhr-Universität abgeschlossen haben: B.A.-Zeugnis und B.A.-Transcript als PDF, sodass die formale Bestätigung der Äquivalenz gleichzeitig erfolgen kann;
    4. falls Sie von einer anderen Uni oder aus einem anderen Fach in die Bochumer Germanistik, ist eine separate Äquivalenzprüfung erforderlich; Informationen dazu finden Sie hier.
  4. Im Anschluss stellt Ihnen Herr Dr. Händel dann die Bescheinigung aus, die Sie im Studienbüro Germanistik abholen können.

Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung grundsätzlich erst ausgestellt werden kann, wenn die Abschlussunterlagen (B.A.-Zeugnis oder qualifizierte Abschlussbescheinigung) vorliegen; die Beratung selbst nach o.g. Ablauf kann ggf. auch vorher erfolgen.

Beratung für den M.Ed. Deutsch

Die obligatorische Studienberatung für die Einschreibung in den M.Ed. Deutsch findet in Form eines Moodle-Kurses statt. Sie können sich selbst in diesen Kurs einschreiben (Kennwort: Beratung!). Bitte arbeiten Sie sowohl die Präsentation als auch die offiziellen Dokumente durch. Bearbeiten Sie bitte anschließend den Test. Sofern Sie den Test erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie in der Regel zum jeweiligen Monatsende per E-Mail eine Bescheinigung über die obligatorische Beratung, die Sie dann als PDF im Bewerbungsportal hochladen müssen.

Falls Sie (noch) keine RUB-E-Mail-Adresse und damit keinen automatischen Moodle-Zugang haben, müssen Sie zunächst ein Moodle-Konto erstellen.

Bitte beachten Sie:

  • Bescheinigungen werden einmal pro Monat ausgestellt, in der Regel zum Monatsende; sehen Sie daher von Rückfragen vor Ablauf dieser Frist ab.
  • Zum Sommersemester 2026 erfolgen die Umschreibungen von B.A.-Absolvent:innen der RUB sowie die Bewerbungen für Hochschulwechsler:innen in den Master of Education ausschließlich über das Bewerbungsportal der RUB: https://hio.ruhr-uni-bochum.de/. Im Rahmen dieses Verfahrens werden auch die Zulassungsvoraussetzungen überprüft, ein separates Äquivalenzprüfungsverfahren bzw. die separate Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (ehemals PSE-Formblatt) ist nicht mehr erforderlich.

M.A.-Beratung für internationale Studierende

Nachdem Sie zum Studium zugelassen worden sind, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Herrn Dr. Händel auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Informationen zur Ein- bzw. Umschreibung