Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Sie pünktlich zu Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Prüfungen usw. erscheinen. Insofern tragen Sie das sogenannte Wegerisiko. Dieses Wegerisiko liegt auch dann bei Ihnen, wenn allgemeine Gründe Sie daran hindern, pünktlich zu erscheinen, zum Beispiel (aber nicht nur) Streik im öffentlichen Nah- oder Fernverkehr, schlechte Witterungsverhältnisse usw. Auch in solchen Fällen sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Anfahrt zur Universität so zu planen, dass Sie pünktlich an Veranstaltungen, Prüfungen, Sprechstunden usw. teilnehmen können. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass in solchen Fällen Hybridangebote gemacht werden, also eine digitale Teilnahme zusätzlich ermöglicht wird.
Wenn Sie aus Gründen, die ausschließlich in Ihrer Person liegen, nicht an Veranstaltungen, Prüfungen usw. teilnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig ab. Dazu zählen zum Beispiel (aber nicht nur) eine Erkrankung, ein unaufschiebbarer, nicht anders terminierbarer Arztbesuch usw. Grundsätzlich sind Sie allerdings verpflichtet, Termine so zu legen, dass Ihnen der Besuch von Lehrveranstaltungen usw. möglich bleibt; das gilt auch für eventuelle Nebentätigkeiten. Bitte beachten Sie außerdem die einschlägigen Regelungen in Prüfungsordnungen, Fachspezifischen Bestimmungen und Modulhandbüchern.
Zu Anwesenheitspflicht und Mitarbeit in Lehrveranstaltungen vgl. hier.