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studienorganisation:allgemeines:anwesenheitspflicht

Anwesenheitspflicht & Mitarbeit in Lehrveranstaltungen

Präambel

Gemäß dem Leitbild Lehre der RUB tragen Lehrende und Studierende gemeinsam die Verantwortung für den Lernprozess. Studierende der RUB sind bereit, hohe Leistungen zu erbringen und selbständig zu arbeiten. Sie übernehmen Verantwortung für ihr Studium. Sie gestalten Lehrveranstaltungen aktiv mit und geben Lehrenden produktive Rückmeldungen. Lehrende begeistern durch fachliche Expertise und wecken Neugier auf ihr Wissenschaftsgebiet. Sie fordern Studierende durch anspruchsvolle Inhalte heraus, fördern deren Lernprozesse mit geeigneten didaktischen Methoden und prüfen kompetenzorientiert mit transparenten Verfahren der Leistungsbeurteilung. Sie nutzen Feedback und Evaluationen und entwickeln ihre Lehre und ihre Lehrkompetenz kontinuierlich weiter.

Miteinander reden und gegenseitiges Vertrauen sind diskussionsleitend und Kernelement des Diskurses zwischen Lehrenden und Studierenden.

Anwesenheit und Mitarbeit in Lehrveranstaltungen am Germanistischen Institut

Grundsätzlich sind Vorlesungen am Germanistischen Institut keine Lehrveranstaltungen, die dem Zweck reiner Wissensvermittlung dienen und bei denen die Inhalte über andere Wege erschlossen werden können. Insofern ist die aktive Teilnahme dringend empfohlen.

Im Hinblick auf Grundkursveranstaltungen, (propädeutische) Übungen und Seminare gilt: Wissens- und Kompetenzerwerb in der jeweiligen Lehrveranstaltung sind grundsätzlich nur bei kontinuierlicher aktiver Teilnahme am dialogischen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden gewährleistet. Insofern schließt die Leistungsanforderung und die damit einhergehende Kreditierung eines Seminars bzw. einer Übung die regelmäßige, persönliche Mitarbeit ein.

  • Fehltermine dürfen 25 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten.
  • Überschreitet die Zahl der Fehltermine 25 %, können zwischen der:dem Lehrenden und dem:der Studierenden zur Erreichung der Kompetenzziele der Veranstaltung Kompensationsleistungen vereinbart werden.
  • Die Zahl der Fehltermine darf insgesamt 50 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten: Bei Überschreitung dieser Grenze erlischt der Anspruch sowohl auf Kompensationsleistungen als auch auf Kreditierung der Veranstaltung.
studienorganisation/allgemeines/anwesenheitspflicht.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/20 07:59 von haendel