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+ | {{tag> Prüfungsorganisation_B.A.}} | ||
+ | ======Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer B.A.-Fachprüfung anmelden zu können? | ||
+ | Ja. Hierzu sagt die Studienordnung (§ 2, Abs. 1): | ||
+ | >>Zur Zulassung zur mündlichen B.A.-Fachabschlussprüfung oder zur germanistischen B.A.-Arbeit [also zur ersten B.A.-Fachprüfung] ist – neben Deutsch – der Nachweis von zwei Fremdsprachen, | ||
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+ | [[: | ||
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+ | **Bitte** | ||
+ | * sorgen Sie direkt am Anfang Ihres Studiums dafür, dass Sie bei der Anmeldung der Abschlussprüfung die entsprechenden Kenntnisse vorweisen können, und | ||
+ | * legen Sie die entsprechenden Nachweise immer vor, wenn Sie die Unterschrift auf einem Formblatt zur B.A.-Prüfungsanmeldung erhalten möchten. |