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Ja. Hierzu sagt die Studienordnung (§ 2, Abs. 1):
Zur Zulassung zur mündlichen B.A.-Fachabschlussprüfung oder zur germanistischen B.A.-Arbeit [also zur ersten B.A.-Fachprüfung] ist – neben Deutsch – der Nachweis von zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, erforderlich. Als Fremdsprachen gelten neben den modernen Sprachen, die – wie Englisch – als Wissenschafts- bzw. Berufssprachen dienen, auch alte Sprachen, die – wie beispielsweise Latein – als Gegenstandssprachen z. B. alteuropäischer Kultur, aber auch als Berufssprachen in möglichen Berufsbereichen (Wissenschaft, Archiv, Dokumentation, Museum u. ä.) verlangt werden.
Hier finden Sie Details.
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