pruefungsorganisation:bachelor:ba_sprachkenntnisse

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Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer B.A.-Fachprüfung anmelden zu können?

Ja. Hierzu sagt die Studienordnung (§ 2, Abs. 1):

Zur Zulassung zur mündlichen B.A.-Fachabschlussprüfung oder zur germanistischen B.A.-Arbeit [also zur ersten B.A.-Fachprüfung] ist – neben Deutsch – der Nachweis von zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, erforderlich. Als Fremdsprachen gelten neben den modernen Sprachen, die – wie Englisch – als Wissenschafts- bzw. Berufs­sprachen dienen, auch alte Sprachen, die – wie beispielsweise Latein – als Gegenstands­sprachen z. B. alteuropäischer Kultur, aber auch als Berufssprachen in möglichen Berufsbereichen (Wissenschaft, Archiv, Dokumentation, Museum u. ä.) verlangt werden.

Hier finden Sie Details.

Bitte

  • sorgen Sie direkt am Anfang Ihres Studiums dafür, dass Sie bei der Anmeldung der Abschlussprüfung die entsprechenden Kenntnisse vorweisen können, und
  • legen Sie die entsprechenden Nachweise immer vor, wenn Sie die Unterschrift auf einem Formblatt zur B.A.-Prüfungsanmeldung erhalten möchten.
pruefungsorganisation/bachelor/ba_sprachkenntnisse.1446459833.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)