pruefungsorganisation:bachelor_2016:anmeldefristen_baarbeit

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-======Planung & Organisation: Bis wann muss ich meine B.A.-Arbeit als letzte Prüfungsleistung anmelden, um die Bewerbungsfristen für den Master einhalten zu können?======+======Planung & Organisation: Bis wann muss ich meine B.A.-Arbeit als letzte Prüfungsleistung anmelden, um mich in den Master umschreiben zu können?====== 
 + 
 +**Für eine Umschreibung in den M.A. bzw. M.Ed. müssen Sie Ihr Zeugnis vorlegen; bitte erfragen bei der [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/master.htm|Zulassungsstelle der RUB]], bis zu welchem Zeitpunkt eine Umschreibung in den Master möglich ist.**
  
 Grundsätzlich ist von der Anmeldung einer B.A.-Arbeit bis zur Erstellung des Zeugnisses (falls die Arbeit die letzte Prüfungsleistung war) mit einem Zeitraum von etwa 3 Monaten zu rechnen: Grundsätzlich ist von der Anmeldung einer B.A.-Arbeit bis zur Erstellung des Zeugnisses (falls die Arbeit die letzte Prüfungsleistung war) mit einem Zeitraum von etwa 3 Monaten zu rechnen:
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   * 1-2 Wochen Bearbeitungszeit im Prüfungsamt.   * 1-2 Wochen Bearbeitungszeit im Prüfungsamt.
  
-Für **Bewerbungen zum Sommersemester** ist der Ausschlusstermin für die Einreichung von Unterlagen jeweils der 15. März; daher müssen B.A.-Arbeiten **bis zum 15. Dezember** angemeldet sein.+**Bitte beachten Sie:**
  
-Für **Bewerbungen zum Wintersemester** ist der Ausschlusstermin jeweils der 15September; daher müssen B.A.-Arbeiten **bis zum 15Juni** angemeldet sein.+Falls Sie sich in den M.A. oder den M.Ed. umschreiben wollen, müssen __alle__ Studien- und Prüfungsleistungen in dem Semester erbracht worden sein, das dem Semester der Umschreibung vorausgeht. Bei Abschlussarbeiten ist das Datum der Abgabe das ErbringungsdatumKonkret: 
 +  * Wollen Sie sich im Wintersemester in den M.A. oder den M.Ed. umschreiben, müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen bis zum 30. September absolviert sein. Die B.A.-Arbeit muss spätestens am 30. September abgegeben worden sein. 
 +  Wollen Sie sich im Sommersemester in den M.A. oder den M.Ed. umschreiben, müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen bis zum 31März absolviert sein. Die B.A.-Arbeit muss spätestens am 31. März abgegeben worden sein.
  
-<WRAP round important>**Falls Sie die o.g. Termine nicht einhalten, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre Arbeit nicht rechtzeitig begutachtet ist und Sie damit Ihr Zeugnis nicht rechtzeitig erhalten.**</WRAP> 
pruefungsorganisation/bachelor_2016/anmeldefristen_baarbeit.txt · Zuletzt geändert: 2023/06/22 11:53 von haendel