pruefungsorganisation:bachelor_2016:anmeldefristen_baarbeit

Planung & Organisation: Bis wann muss ich meine B.A.-Arbeit als letzte Prüfungsleistung anmelden, um mich in den Master umschreiben zu können?

Für eine Umschreibung in den M.A. bzw. M.Ed. müssen Sie Ihr Zeugnis vorlegen; bitte erfragen bei der Zulassungsstelle der RUB, bis zu welchem Zeitpunkt eine Umschreibung in den Master möglich ist.

Grundsätzlich ist von der Anmeldung einer B.A.-Arbeit bis zur Erstellung des Zeugnisses (falls die Arbeit die letzte Prüfungsleistung war) mit einem Zeitraum von etwa 3 Monaten zu rechnen:

  • 6 Wochen Bearbeitungszeit,
  • 4 Wochen Begutachtungszeit (Soll-Angabe) sowie
  • 1-2 Wochen Bearbeitungszeit im Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie:

Falls Sie sich in den M.A. oder den M.Ed. umschreiben wollen, müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen in dem Semester erbracht worden sein, das dem Semester der Umschreibung vorausgeht. Bei Abschlussarbeiten ist das Datum der Abgabe das Erbringungsdatum. Konkret:

  • Wollen Sie sich im Wintersemester in den M.A. oder den M.Ed. umschreiben, müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen bis zum 30. September absolviert sein. Die B.A.-Arbeit muss spätestens am 30. September abgegeben worden sein.
  • Wollen Sie sich im Sommersemester in den M.A. oder den M.Ed. umschreiben, müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen bis zum 31. März absolviert sein. Die B.A.-Arbeit muss spätestens am 31. März abgegeben worden sein.
pruefungsorganisation/bachelor_2016/anmeldefristen_baarbeit.txt · Zuletzt geändert: 2023/06/22 11:53 von haendel